Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Wörthsee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 11

Sach- und Rechtslage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke FI. Nrn. 507/4 (TF), 521 (TF), 539 und 540 (TF), jeweils Gemarkung Steinebach, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 940 m². Ergänzend hierzu soll im Obergeschoss des Einzelhandelsgebäudes eine Wohnnutzung zugelassen werden. Mit der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes soll die Nahversorgung im Gemeindegebiet verbessert werden (Nahversorger derzeit nur im Ortsteil Etterschlag, im Hauptort bislang nicht vorhanden). 

Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Aufgrund der räumlichen Nähe und der direkten verkehrlichen Anbindung des Vorhabengebietes an das Seefelder Gemeindegebiet ist davon auszugehen, dass es zu gemeindeübergreifenden Wettbewerbsüberschneidungen und ggf. zu Kaufkraftabflüssen kommen kann. Zur Bewertung der einzelhandelsbedingten Auswirkungen hat die Gemeinde Wörthsee ein entsprechendes Fachgutachten durchführen lassen (Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Ansiedlung eines Supermarktes in Wörthsee vom 17.03.2020, cima Beratung + Management GmbH). In Bezug auf die Gemeinde Seefeld wird hierbei folgendes ausgeführt (S. 24 f):  

„Aufgrund der Wettbewerbsüberschneidungen und der verkehrlich guten Erreichbarkeit vom Vorhabenstandort aus, ist auch die Gemeinde Seefeld von Umverteilungseffekten betroffen. Die wesentlichen Wettbewerber sind dabei in der Ortsmitte angesiedelt, sodass hier Umsatzumverteilungen in Höhe von ca. 0,4 Mio. € zu erwarten sind, was ca. 8–9% entspricht. Der Edeka Supermarkt stellt bereits zum jetzigen Zeitpunkt den wichtigsten und damit gut etablierten Versorger in der Gemeinde dar, sodass entsprechend von überdurchschnittlichen Umsätzen auszugehen ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass für den Edeka Supermarkt in der Hauptstraße eine Modernisierung und Vergrößerung des Marktes vorgesehen ist, was die Attraktivität des Marktes für die Kunden noch steigern und zur nachhaltigen Stärkung des Anbieters führen wird. Bereits zum aktuellen Zeitpunkt stellt Edeka als strukturprägender Supermarkt zusammen mit den ergänzenden Anbietern einen stabilen, gut etablierten und wichtigen Versorgungsstandort in der Gemeinde dar. Von negativen Auswirkungen auf die Versorgungssituation oder die Ortsmitte ist daher aus gutachterlicher Sicht trotz der Höhe der Umverteilungsquote nicht auszugehen. Die Anbieter von Lebensmitteln in den sonstigen Lagen Seefelds umfassen neben Hofläden noch einen Nahversorger in Hechendorf, der allerdings im Hinblick auf den Angebotsumfang eher für Ergänzungskäufe genutzt wird. Daher ist von sehr geringen Umverteilungen in Höhe von deutlich weniger als 0,1 Mio. € gegenüber diesen Anbietern auszugehen.“ 

Vor dem Hintergrund der o.g. gutachterlichen Ergebnisse wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in den Sitzungen am 17.09.2018 und 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke FI. Nrn. 507/4 (TF), 539, 540, 543 und 543/1, jeweils Gemarkung Steinebach, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt und Wohnen“ (s. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76) sowie von Wohnbauflächen für genossenschaftliches Wohnen und Gemeinbedarfsflächen als Vorhalteflächen für künftig erforderliche Einrichtungen (Seniorenwohnen, Kinderbetreuung). 

Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Es wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Auswirkungen der Planung begrenzt sind und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld grundsätzlich nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:20 Uhr