Ausbau Spitzstraße - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2020 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 30.04.2020 und in der Sitzung am 02.06.2020 wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da zur Sitzung ein Schreiben der Rechtsanwälte Gritschneder Partnerschaft mbB vorgelegt wurde, in dem einige Fragen zur erstmaligen endgültigen Herstellung der Spitzstraße aufgeworfen wurden. 
In der Zwischenzeit haben zwei Anliegerversammlungen stattgefunden in denen diese und weitere Punkte, die von den Anliegern vorgebracht wurden, erörtert wurden. Diese Erörterung ergab aus Sicht der Verwaltung keine Anhaltspunkte, die einer erstmaligen endgültigen Herstellung widersprechen. Aber auch die Anlieger beharrten auf Ihrer Meinung, so dass keine Übereinkunft erzielt werden konnte.
Da bei der Spitzstraße zw. Hauptstraße und Am Oberfeld kein Bebauungsplan für alle angeschlossenen Grundstücke vorliegt, ist eine sog. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB zu treffen.
Die Gemeinde ist per Gesetz (KAG, BauGB) verpflichtet, Maßnahmen dieser Art abzurechnen. Mit der Abwägungsentscheidung wird lediglich der Umgriff des Einzugsgebietes bestätigt. Diese Entscheidung hat keinen Einfluss darauf, ob letztendlich Erschließungsbeiträge erhoben werden oder auf deren Höhe. 
Die Spitzstraße zw. Hauptstraße und Am Oberfeld wurde entsprechend der Ausbauplanung des Ingenieurbüros WipflerPlan vom September 2018 erstmalig endgültig hergestellt. Die Fahrbahn wurde auf einer Länge von ca. 235 m – bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m – mit einer Asphaltdecke hergestellt, nördlich der Fahrbahn wurde ein durchgehender Gehweg angelegt. 
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat die bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauGB fasst und den vorbeschriebenen Trassenverlauf bestätigt.

Beschluss

Das Gremium fasst den bebauungsplanersetzenden Abwägungsbeschluss und bestätigt den vorbeschriebenen Trassenverlauf der Spitzstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:22 Uhr