Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinden Inning und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.09.2020 ö 9

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Inning: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 04.11.2018 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung grenzt im Osten unmittelbar an das Gebiet der Gemeinde Seefeld und den in diesem Bereich rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer“ i.d.F. vom 13.01.1998 an.

Die Gemeinde Inning beabsichtigt mit der Bebauungsplanänderung einerseits die vom Landratsamt Starnberg teilweise als obsolet betrachteten Festsetzungen zur Grundfläche neu zu regeln, andererseits das Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten an einigen Stellen maßvoll anzuheben (durchschnittlich nicht mehr als 10-20 m² pro Grundstück).

Im Zuge der letzten Behördenbeteiligung im Dezember 2019 / Januar 2020 hat die Gemeinde Seefeld folgenden Hinweis in Bezug auf die Erschließung des Grundstückes Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch vorgebracht (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 14.01.2020):

„[…] Das Grundstück wird nach Kenntnis der Gemeinde Seefeld ausschließlich über einen auf Hechendorfer Flur befindlichen Stichweg zur Wörthseestraße angedient (Grundstück Flur Nr. 470/40 der Gemarkung Hechendorf). Dieser Stichweg ist im rechtsverbindlichen Seefelder Bebauungsplan „Wörthseeufer'' jedoch lediglich als öffentlicher Fußweg festgesetzt, befindet sich nicht in öffentlichem Eigentum und ist auch nicht öffentlich gewidmet. Insofern möchten wir zu bedenken geben, dass das Grundstück in verkehrlicher Hinsicht möglicherweise nicht ausreichend erschlossen ist. […]“

Mit Schreiben vom 03.08.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um erneute Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf gebeten. 

In Bezug auf die Erschließung des Grundstücks Flur Nr. 770/2 der Gemarkung Buch wurde bei einem Gespräch zwischen den Gemeindeverwaltungen Inning und Seefeld festgestellt, dass die von der Wörthseestraße abgehende Stichstraße (Grundstück Flur Nr. 470/40) und das betroffene Grundstück Flur Nr. 770/2 denselben Eigentümer haben. Die Erschließung ist somit gesichert. Weitere Regelungsbedürfnisse, wie Straßenbezeichnung, Hausnummerierung und Beitragsrecht sollen über eine Zweckvereinbarung zwischen den Gemeinden geregelt werden. Auf Ebene der Bauleitplanung besteht somit keine weitere Veranlassung. 

Da ansonsten keine Planungsbetroffenheit der Gemeinde Seefeld festzustellen ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine weiteren Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Aktuelles / Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


2.         Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.02.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ in Oberpfaffenhofen durchzuführen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist eine Verlängerung der Befristung für den Betrieb der bestehenden Recyclinganlage in Oberpfaffenhofen inkl. Lagerung von Bauschutt und zerkleinertem Material bis 31.12.2038.

Mit Schreiben vom 24.07.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme vom 06.02.2020 (siehe GR-Beschluss vom 04.02.2020) keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


3.         Gemeinde Weßling: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ beschlossen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Wohnbauflächen mit sozialer Bindung. Insgesamt sollen ca. 24 neuen Wohnungen für sozialgerechtes Wohnen in 3-geschossigen Wohngebäuden im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 327 der Gemarkung Weßling errichtet werden.

Mit Schreiben vom 24.07.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Zu den Beteiligungen werden keine Einwände vorgebracht.

Beschluss

1.         Gemeinde Inning: 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2.         Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Kiesabbau mit Bauschutt-Recycling und Rekultivierung“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3.         Gemeinde Weßling: Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:22 Uhr