Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Abwägungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufsmarktes in der Hauptstraße in Seefeld. Neben der erweiterten Einzelhandelsnutzung sollen auch die hierfür benötigten Stellplatz- und Verkehrsflächen, die vorhandenen Einrichtungen im alten Rathausgebäude (vorwiegend Büronutzung) sowie untergeordnet Wohnnutzungen im Obergeschoss des geplanten Anbaus planungsrechtlich gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 28.07.2020 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 07.08.2020 bis zum 07.09.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 07.09.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen (Abwägungsbeschluss). 

Da infolge der vorgebrachten Anregungen und Hinweise lediglich redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen erfolgen, ist keine erneute Auslegung oder Behördenbeteiligung erforderlich, so dass die Planunterlagen i.d.F. vom 06.10.2020 ausgefertigt werden können. 

Bevor das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen werden kann, ist der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Vorhabenträger abzuschließen.  

Sitzungsverlauf

Die im Bebauungsplan bereits vorgesehene Option, die Dachflächen mit Solar-/PV-Modulen zu bestücken, sollte möglichst umfassend in Anspruch genommen werden. Ebenso wäre eine Bereitstellung von E-Ladesäulen sehr zu begrüßen. Diesbezüglich soll nochmals Kontakt mit dem Vorhabenträger aufgenommen werden.

In den Planunterlagen sollen darüber hinaus folgende redaktionelle Anpassungen bzw. Konkretisierungen, die im Einklang mit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen, aufgenommen werden:

  • Darstellung der Bereiche für Fahrradabstellplätze (in ausreichender Anzahl) im Vorhaben- und Erschließungsplan, 
  • Ergänzung der fehlenden Stellplatznummer 45 im Freiflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplanes.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 06.10.2020). Die Abwägung vom 06.10.2020 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die redaktionellen Anpassungen, die unter 1. beschlossen und von Seiten des Gremiums ergänzend in der Sitzung vorgebracht wurden, in die Planunterlagen einzuarbeiten und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ inkl. Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 06.10.2020 auszufertigen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:24 Uhr