Antrag der SPD-Fraktion in Kooperation mit Lokaler Agenda 21 Seefeld zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Lokale Agenda 21 Seefeld, Arbeitskreis „Alternative Energien“, hat mit Unterstützung der SPD-Fraktion einen Antrag zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen (Posteingang 04.05.2020) gestellt. Der Antrag wurde daraufhin in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 behandelt.

In der Sitzung am 30.06.2020 wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass ein Grundsatzbeschluss, der die regelmäßige Aufnahme einer Festsetzung zum Ausschluss fossiler Energieträger ohne konkrete Einzelfallprüfung vorsieht, einen Planungsfehler (Abwägungsausfall) darstelle und somit nicht möglich sei. Aufgrund hoher rechtlicher Hürden seien auch im geprüften Einzelfall eher unverbindliche textliche Hinweise oder alternative Möglichkeiten (vertragliche Regelungen) bevorzugt heranzuziehen.

Das Gremium folgte der Ansicht, dass ein Grundsatzbeschluss ohne Einzelfallprüfung nicht gefasst werden kann. Eine höhere Verbindlichkeit beim Verzicht fossiler Energieträger, die nicht nur empfehlenden Charakter besitzt, wird jedoch gewünscht. Die Gemeinde könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen und sollte daher prüfen, welche rechtlich unbedenklichen Möglichkeiten im jeweiligen Einzelfall zur Verfügung stehen und ob ggf. auch ein Pilotprojekt mit verbindlichen Festsetzungen auf Bebauungsplanebene durchgeführt werden könne. 

Von Seiten des Agenda 21 Arbeitskreises „Alternative Energien“ wurde noch in der Sitzung ein alternativer Beschlussvorschlag eingereicht:

Der Gemeinderat möge beschließen: 

Die Verwaltung der Gemeinde Seefeld wird beauftragt, ab sofort bei sämtlichen zu genehmigenden Neubauten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Einsatz von fossilen Energien wie Erdöl, Erdgas und Kohle zur Energieversorgung zu verhindern. 

Die erste Maßnahme auf diesem Weg ist die verbindliche Verpflichtung von Planern, bei der Erstellung von Bebauungsplänen die Handlungsempfehlung „Energieeffizienz in der Bauleitplanung“ des ELS und der Kreisbauverwaltung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind hierzu die von der Verwaltung in der Darstellung der Sach- und Rechtslage vorgeschlagenen Alternativen wie Vorhabenbezogene Bebauungspläne, Vertragliche Regelung und Verordnung gemäß BayImSchG zu prüfen und nach Möglichkeit anzuwenden. 

Die Beschlussfassung wurde daraufhin vertagt und die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten neuen Beschlussvorschlag zu erstellen, der die geäußerten Wünsche des Gemeinderates sowie den neuen Vorschlag des Agenda-Arbeitskreises „Alternative Energien“ aufgreift.

Beschluss 1

1.         Der Antrag der Lokalen Agenda 21 Seefeld, Arbeitskreis „Alternative Energien“ in Kooperation mit der SPD-Fraktion zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen (Posteingang 04.05.2020) wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.         Der Gemeinderat beschließt:

Im Sinne des Klimaschutzes sowie zur Förderung regenerativer Energien sind im Zuge der Planung und Ausweisung neuer Baugebiete folgende Handlungsschritte im jeweiligen Einzelfall auf ihre Eignung zu prüfen und nach Möglichkeit anzuwenden:

  • Durchführung als Pilotprojekt „Umweltsiedlung“ inkl. Aufnahme verbindlicher Bebauungsplanfestsetzungen zum Ausschluss fossiler Energieträger und zur zwingenden Heranziehung regenerativer Energien (vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan, sofern möglich)

  • Aufnahme verbindlicher Regelungen zum Ausschluss fossiler Energieträger und zur zwingenden Heranziehung regenerativer Energien auf vertraglicher Ebene (z.B. über städtebaulichen Vertrag oder Kaufvertrag)

Davon abgesehen sind auf Ebene der Bebauungsplanung folgende Planungsschritte grundsätzlich zu beachten: 

  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für regenerative Energieformen (z.B. optimale Ausrichtung der Gebäude für die Ausnutzung von Solarenergie, Vermeidung von Verschattung, energieeffiziente kompakte Bauformen, ausdrückliche Zulässigkeit baulicher Vorkehrungen für regenerative Energieformen usw.)

  • Berücksichtigung der „Handlungsempfehlungen Energieeffizienz in der Bauleitplanung“ des Landkreises Starnberg

  • Dokumentation der Klimaschutzmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan (z.B. separater Abschnitt „Energiekonzept“)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.10.2022 10:24 Uhr