16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie die Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeitnutzungen sowie des baulichen Bestandes (Vereinsgebäude des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V.) auf den Grundstücken Flur Nr. 470/18, 470/93 und 468/17 der Gemarkung Hechendorf. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.09.2020 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 02.11.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.11.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.11.2020). Die Abwägung vom 24.11.2020 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 24.11.2020 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungs-planes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:27 Uhr