Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10a ASTO 

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 einem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 290/3, 290/28, 407/2, 408/1, 408/2, 409/1, 409/2 und 413/2 der Gemarkung Herrsching zwischen Arzberger-, Gewerbe- und Heinestraße zugestimmt. 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbecampus mit modernen Arbeitsplätzen für innovative Unternehmen. Hierzu sollen mehrere 3-geschossige Gebäuderiegel errichtet werden, die einheitlich gestaltet und durch hochwertige öffentliche Bereiche miteinander verbunden werden.  

Mit Schreiben vom 05.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.         Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportanlagen Weßling“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 577 und 69 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 679/12, 679/13, 679/18 und 985, jeweils Gemarkung Weßling, beschlossen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundschule mit Sport- und Außenanlagen am südwestlichen Ortsrand von Weßling. 

Mit Schreiben vom 02.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie zum nachfolgenden Bebauungsplan (siehe GR-Beschluss vom 04.02.2020) keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


3.         Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ 

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ aufzustellen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten und von Kiesabbau umgebenen Fläche zwischen Weßling und Unterbrunn (Grundstück Flur Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen).

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 08.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Behördenbeteiligung beschlossen. 

Mit Schreiben vom 10.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10a ASTO 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10a ASTO wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2.         Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“

Der Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3.         Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“

Der Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:27 Uhr