Bauantrag zum Neubau einer Dachterrasse; Bauort: Fl.Nr.69/5, Grundberg 8 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.42/2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.69/5, Doppelhaushälfte mit Grundstücksgröße 315 m²
Planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage:
- § 34 BauGB, es existiert kein Bebauungsplan
- Im Flächennutzungsplan als reines Wohngebiet (WR) dargestellt
Beschreibung Bauvorhaben:
- Mit Schreiben des Landratsamtes vom 09.06.2020 wurde die planabweichende Errichtung und Nutzung einer Dachterrasse auf dem Falchdachbauteil der Doppelhaushälfte zur ursprünglichen Genehmigung vom 27.06.2017 (Az.: 40_B-2016-172-14) festgestellt (vgl. Schreiben in Anlage).
- Der Antragsteller begehrt nunmehr die Genehmigung der Dachterrasse.
- Die Dachterrasse ist 22 m² groß, und hat eine Absturzsicherung von 1,18m Höhe und ist 1,20 m von der Dachkante zurückversetzt.
- Aufgrund der Absturzsicherung erhöht sich die Wandhöhe.
- Aufgrund der Aufenthaltsqualität löst die Dachterrasse Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO aus.
Baurechtliche Beurteilung:
- Durch die Rückversetzung der Absturzsicherung um 1,20 m von der Dachkante, entsteht keine zusätzliche Abstandsfläche.
- Die neue fiktive Wandhöhe von 7,224 m auf dem Scheitelpunkt der Absturzsicherung fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Wandhöhe der angrenzenden Doppelhaushälfte beträgt talseitig 7,67 m.
Anlagen:
-Eingabepläne
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 27.07.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 27.07.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.10.2020 12:30 Uhr