Bauantrag zum Neubau einer Dachterrasse; Bauort: Fl.Nr.69/5, Grundberg 8 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.42/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.10.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.69/5, Doppelhaushälfte mit Grundstücksgröße 315 m²


Planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage:

  • § 34 BauGB, es existiert kein Bebauungsplan
  • Im Flächennutzungsplan als reines Wohngebiet (WR) dargestellt


Beschreibung Bauvorhaben:

  • Mit Schreiben des Landratsamtes vom 09.06.2020 wurde die planabweichende Errichtung und Nutzung einer Dachterrasse auf dem Falchdachbauteil der Doppelhaushälfte zur ursprünglichen Genehmigung vom 27.06.2017 (Az.: 40_B-2016-172-14) festgestellt (vgl. Schreiben in Anlage).
  • Der Antragsteller begehrt nunmehr die Genehmigung der Dachterrasse.
  • Die Dachterrasse ist 22 m² groß, und hat eine Absturzsicherung von 1,18m Höhe und ist 1,20 m von der Dachkante zurückversetzt.
  • Aufgrund der Absturzsicherung erhöht sich die Wandhöhe.
  • Aufgrund der Aufenthaltsqualität löst die Dachterrasse Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO aus.


Baurechtliche Beurteilung:

  • Durch die Rückversetzung der Absturzsicherung um 1,20 m von der Dachkante, entsteht keine zusätzliche Abstandsfläche.
  • Die neue fiktive Wandhöhe von 7,224 m auf dem Scheitelpunkt der Absturzsicherung fügt sich nach § 34 BauGB ein.  Die Wandhöhe der angrenzenden Doppelhaushälfte beträgt talseitig 7,67 m.


Anlagen:

-Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.07.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 27.07.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 12:30 Uhr