Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage; Bauort: Fl.Nr.58,60,64, Starnberger Str.15 in Drößling; Bauantrag-Nr.47/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 06.10.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nrn. 58,60,64 in Drößling
  • Grundstücksgröße zusammen 1.989 m²
  • Das derzeit bestehende Bauernhaus ist zum Abriss vorgesehen

Planungsrechtliche Genehmigungsgrundlage:

  • § 34 BauGB
  • Darstellung im Flächennutzungsplan: Dorfgebiet (MD)

Beschreibung Bauvorhaben:

  • 2 Mehrfamilienhäuser, weitestgehend baugleich, mit zusammen 13 Wohneinheiten und einer gemeinsamen Tiefgarage mit 10 Stellplätzen und 9 offenen, oberirdischen Stellplätzen und einem Kinderspielplatz
  • Abmessungen der Baukörper: 19,99m x 10,99 m
  • Bebauung:  KG/TG, EG, OG, DG (zwei Vollgeschosse)
  • Wandhöhen: MFH 1: 6,44 bis 6,701m
                     MFH 2: 6,44 m bis 6,541 m
  • Firsthöhe 9,715 m


Baurechtliche Beurteilung:

  • Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gem. § 34 BauGB ein
  • Die Art der baulichen Nutzung ist durch den Gebietscharakter in Drößling als Dorfgebiet nach § 5 BauNVO vorgegeben. Dorfgebiete dienen der Unterbringung von landwirt- schaftlichen Hofstellen und dem Wohnen; vorliegend entstehen zwei weitestgehend baugleiche Mehrfamilienhäuser zu Wohnzwecken.
  • Das Maß der baulichen Nutzung fügt sich nach § 34 BauGB ein. Das Nachbargebäude Fl.Nr.58/1, Höhenbergstraße 2 als Vergleichsobjekt mit einer Wandhöhe von ca. 6,80 m und einer Firsthöhe von 10,00 m in der Straßenansicht (Genehmigungsbescheid LRA Starnberg vom 26.06.2000, Az.: S0045/00)




Sonstiges:

  • Die Abtretung eines Grundstücksstreifens vor dem Bauvorhaben mit einer Breite von 2,00 m ist für die Errichtung eines Gehweges vorgesehen.

Anlagen:

  • Luftbild
  • Eingabeplan 1
  • Eingabeplan 2
  • Vergleichsobjekt Höhenbergstraße 2, Drößling

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 28.08.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 28.08.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 12:30 Uhr