Bauantrag zur Errichtung von 25 Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.103 und 104, Nähe Dorfstraße in Meiling; Bauantrag-Nr.52/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.103 und 104, nördlicher Ortseingang in Meiling

Planungsrechtliche Grundlagen:

  • Darstellung im Flächennutzungsplan: „P“(Parkplatz) ruhender Verkehr
  • § 35 Abs.2 BauGB, sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von 25 Stellplätzen und einer Zufahrt
  • Grundfläche 39,00 m x 18,00 m zzgl. Zufahrt 17,00 m x 4,00 m
  • die Stellplätze werden aufgekiest, Regenwasser versickert
  • die Höhe des Geländes bleibt unverändert
  • eine Eingrünung ist vorgesehen

Baurechtliche Beurteilung:

  • Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg wurde der Flächennutzungsplan angepasst. Eine Genehmigung auf Grundlage § 35 Abs.2 BauGB als sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich wurde in Aussicht gestellt, insofern öffentliche Belange aus § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
  • Es handelt sich um eine bauliche Anlage von untergeordnetem Gewicht für den Außenbereich.
  • Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans und des zu fertigenden Umweltberichtes konnte eine relevante Beeinträchtigung von Umweltbelangen ausgeschlossen werden.
  • Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans war es, eine ausreichende Zahl von Stellplätzen für den Gasthof mit Landhotel „Sepperlwirt“ im Ortsteil Meiling dauerhaft zu sichern- zur Entlastung der Anwohner und zu Erhöhung der Verkehrssicherheit der Ortsverbindungsstraße in Richtung Auing.

Anlagen:

  • Auszug Flächennutzungsplan
  • Umweltbericht
  • Eingabeplanung

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 05.08.2020 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 05.08.2020 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an den Bauwerber, dass auf dem Parkplatz eine Beleuchtung vorgesehen werden soll. Die Installation einer s olarbetriebenen Beleuchtung wird angeregt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 12:35 Uhr