Bauantrag für einen Dachgeschossausbau und zur Errichtung einer Einliegerwohnung; Bauort: Fl.Nr.95, Weg an der Breiten 4, in Hechendorf; Bauantrag-Nr.54/2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 27.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.95 Gemarkung Hechendorf
- 986 m²
- derzeit bebaut mit einem Einfamilienhaus
Planungsrechtliche Grundlage:
Beschreibung des Vorhabens:
- Dachgeschossausbau mit einer Gaube (Südosten, straßenseitig) und einem Quergiebel (Nordwesten zum Nachbargrundstück)
- neue Wandhöhe im Südosten 6,38 m, im Nordwesten 4,08 m;
- die Gaube ohne eigenständige Wandhöhe in der Dachfläche liegend; der Quergiebel mit eigenständiger Wandhöhe 4,80 vor die Außenwand vorspringend, allerdings mit einer geringeren Breite als 1/3 der Gebäudebreite und damit untergeordnet
- energetische Sanierung mittels 20 cm Unterdeckbahn-Dämmung; dadurch Erhöhung des Dachs um 0,20 cm
- verschiedene Veränderungen der Fenster
- Eibau eines Balkons straßenseitig im EG
- Anbau einer Veranda im EG
- Einbau einer Einliegerwohnung im UG
- Erstellung von 3 zusätzlichen Stellplätzen
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
- GRZ I von 0,20; GRZ II von 0,30
- Wandhöhen von bis zu 6,80 m fügen sich nach Aussage des Landratsamtes in diesem Bereich problemlos ein. Festgestellt mit Schreiben des Landratsamtes vom 28.03.2018 (Az.: 40-B-2018-55-14) zur beantragten Bebauung des Grundstücks Fl.Nr.92/6.
- Es entstehen zwei Wohneinheiten mit 60,96 m² Wohnfläche (hierfür 1,5 Stellplätze erforderlich, 2 Stellplätze nachgewiesen) und 175,67 m² Wohnfläche (hierfür 2 Stellplätze nachgewiesen).
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 21.09.2020 wird gem. §34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 21.09.2020 wird gem. §34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.11.2020 12:35 Uhr