Bauantrag "Errichtung einer Wohncontaineranlage für Asylsuchende" in Seefeld OT Hechendorf, Keltenweg 5; Bauantrag Nr. 56/2020 Erneute Antragstellung nach Ablauf der zeitlich befristeten Genehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Mit Datum vom 20.11.2015 wurde unter dem Aktenzeichen 40- B-2015-581-14 durch das Landratsamt Starnberg die Genehmigung zur Errichtung einer Containeranlage für Asylsuchende in Seefeld OT Hechendorf, Keltenweg 5 erteilt. Die Genehmigung der Tektur vom 06.04.2017 wurde unter dem AZ 40- B -2016 -642-14 erteilt.

Die Planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung beruhte auf § 246 Abs. 1, 9 BauGB. Ohne damals bestehenden Bebauungsplan wurde das Bauvorhaben als teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB eingestuft und die Genehmigung bis zum 31.12.2020 befristet erteilt.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld -Teil 1“, der mit Datum vom 27.11.2017 Rechtskraft erlangte, konnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die unbefristete Genehmigung der Anlage geschaffen werden.

Der nunmehr vorliegende Bauantrag sieht eine unbefristete Genehmigung der unveränderten Wohncontaineranlage vor. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Da es sich um einen Sonderbau handelt, ist es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu prüfen.

Die Auflagen aus den vorgenannten Genehmigungen und des Brandschutzgutachtens sind eingehalten und Bestandteil des Antrages.

Anlagen:

-Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.10.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.10.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.11.2020 12:35 Uhr