Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von fünf Einfamilienhäusern mit Garagen; Bauort: Fl.Nr. 156 und 157, Nähe Dorfstraße in Meiling; Bauantrag-Nr. 61/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.11.2020 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.156 und 157 Meiling mit Größe zusammen 2.770 m²
  • Behandlung als formlose Bauvoranfrage in der Sitzung 30.06.2020; unter Vorbehalt der Klärung der Einfahrtsituation auf die Dorfstraße, Überprüfung der Möglichkeit der Verringerung der versiegelten Verkehrsflächen und Durchführung einer Bürgerbeteiligung wurde die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt.

Planungsrechtliche Grundlage:

  • § 34 BauGB (Baulücke mit ca. 70 m, Beurteilung LRA Starnberg)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von 5 Einfamilienhäusern, jeweils mit Doppelgarage
  • Abmessungen jeweils 11,00 x 8,00 m mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
  • GR 88 m² je EFH
  • Wandhöhen insgesamt zwischen 5,50 m und 7,04 m
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 32 Grad

Baurechtliche Beurteilung:

  • Frage 1: - Darstellung im Flächennutzungsplan als WA (allgemeines Wohngebiet)
              - umgebende Wohnbebauung vorhanden
              - Erschließung nach Art. 4 BayBO gesichert: Anschluss mittels Privatweges unter
                50 m Länge auf die Dorfstraße baurechtlich gesichert.

Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zu Wohnzwecken nach § 34 BauBG ein.

  • Frage 2: - Die Bezugsmaße des Referenzobjektes Fl.Nr158/2, Dorfstraße 10 b sind
                      eingehalten; Grundfläche 88,17 m², Wandhöhe auf das natürliche Gelände 7,37
                      m und auf das geplante Gelände 6,45 m.

Die Baukörper fügen sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB ein.

  • Frage 3: - Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Bauweise nicht Kriterium des Einfügens im Sinne von § 34 BauBG ist.

  • Frage 4: - Die Grundfläche von 88 m² für das Gebäude zzgl. jeweils einer Terrassenfläche  
                            von 20 m² fügt sich vor dem Referenzobjekt ein (GR 1). Das Referenzobjekt hat            
                            eine Fläche für das Gebäude von 88,17 m² zzgl. einem Balkon von 22,946 m²
                            vom LRA Starnberg genehmigt bekommen.

Die geplante überbaute Grundfläche von 88 m² zzgl. je einer Terrasse von 20 m² (GR1) fügte sich nach § 34 BauGB ein.

Sonstiges:

  • Die Verkehrssituation mit der Einfahrt auf die Dorfstraße wurde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Herrsching geprüft. Die positive verkehrliche Einschätzung der Einfahrtsituation durch das vom Antragsteller beauftragte Ingenieur-Büro wurde bestätigt. (vgl. Aktennotiz in Anlage)
  • Die vom Bauausschuss erwünschte Bürgerbeteiligung in Meiling fand , unter den gegeben Umständen COVID- 19, unter Beteiligung durch Einbeziehung des neu gewählten Ortssprechers Herrn Weiß statt. (vgl. Anschreiben des Architekten)
  • Hinsichtlich der Versieglungssituation durch die erforderliche Verkehrsfläche konnten keine signifikanten Verbesserungen festgestellt werden. Diese Frage wurde vom Antragsteller nicht zum Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid gemacht. Sie ist nicht Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB. Eine Regelung zur Verringerung kann nur über eine Regelung mittels Aufstellung eines Bebauungsplans erreicht werden.
  • Das Nachbargrundstück Dorfstraße Nr.8 weist einen großen Baumbestand an der Grenze zum Baugrundstück auf. Der Abstand der geplanten unterkellerten Wohnhäuser beträgt beim südlichen Baukörper 7,28 m, beim nördlichen Baukörper 1,54 zur Garage und zum unterkellerten Haus 9,04 m. Da die Garage nicht unterkellert ist, sind keine größeren Schäden am Wurzelwerk zu befürchten.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Fragenkatalog
  • Anschreiben Antragsteller Bürgerbeteiligung
  • Aktennotiz zur Untersuchung Verkehrssituation

Beschlussvorschlag

1.
Das Bauvorhaben fügt sich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zu Wohnzwecken nach § 34 BauBG ein.

2.
Die einzelnen Baukörper fügen sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach § 34 BauGB ein.

3.
Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Bauweise nicht Kriterium des Einfügens im Sinne von § 34 BauBG ist.

4.
Die geplante überbaute Grundfläche von 88 m² zzgl. je einer Terrasse von 20 m² (GR1) fügte sich nach § 34 BauGB ein.

Sitzungsverlauf

Als Ortssprecher wird Herrn Andreas Weiß das Wort vom Bürgermeister erteilt. Er trägt vor, dass es eine Abstimmung, so wie im Schreiben des Architekturbüros Kern&Toth beschrieben, nicht gegeben habe. Es habe ein Telefonat unmittelbar nach der Wahl zum Ortssprecher gegeben und eine E-Mail. Insgesamt hätten ihn Bedenken hinsichtlich der Ausfahrt beim gegenüberliegenden Wohnhaus Dorfstraße Hausnr. 7, der Massivität der Bebauung mit 5 Einfamilienhäusern bei für Meiling verhältnismäßig kleinen Grundstücken und hinsichtlich einer etwaigen Bezugsfallwirkung für Meiling erreicht.

Aus der Diskussion im Gremium ergibt sich, dass die Verwaltung beauftragt wird, die vorgenannten Punkte mit den Antragstellern abzustimmen.  Ein 3-D Modell aus Holz wird als wünschenswert angeregt. Der Bauantrag soll zurückgestellt werden.

Beschluss

- Es ergeht der geänderte Beschluss:
1.
- Der Bauantrag wird zurückgestellt.
2.
- Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen Abstimmungstermin     hinsichtlich der Bürgerbeteiligung und der der Diskussionspunkte aus der Sitzung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.01.2021 09:31 Uhr