Bauantrag zum Ausbau eines bestehenden Parkplatzes mittels Überdachung und PV-Modulen; Bauort: Fl.Nr. 256/2, Nähe Mühlstraße in Delling; Bauantrag-Nr. 71/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.12.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  •  Fl.Nr.256/2 mit einer Größe 14.956 m²
  • Sondergebiet Parkplatz (SO) im Flächennutzungsplan

Planungsrechtliche Grundlage:

  • § 30 BauGB iVm. dem Bebauungsplan „Gut Delling“- Änderung und Erweiterung

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Überdachung des Parkplatzes mittels PV-Modulen
  • Montage der PV-Module auf einer carportähnlichen Unterkonstruktion
  • Unterkonstruktion in Y-Bauweise
  • Wandhöhe innenliegend 3,00 m; Firsthöhe außenliegend 3,99 m
  • Dachneigung 10 Grad nach innen
  • Stellplatzhöhe unter Dach 2,26 m

  •  Grundstücksteil BA 1 als Überdachung des Bestands mit 14.956 m²

  • Grundstücksteil BA 2 als Erweiterung des Parkplatzes um 6,799 m²

Baurechtliche Beurteilung:

  •  Nach Festsetzung 6.2.1 des B-Plans sind die Flächen BA 1 und BA 2 als Stellplatzflächen festgesetzt.
  • Als Art der baulichen Nutzung ist für diesen Teilbereich B die Errichtung von Stellplätzen und PV-Anlagen als Überdachung vorgesehen.
  • Die zulässige GR nach Festsetzung 2.1.2 beträgt 15.000 m² und wird eingehalten.
  • Durch die PV-Anlagen werden 6.734 m², durch Zufahrten 7.748 m² und durch technische Anlage im Zusammenhang mit der PV-Anlage 30 m² versiegelt, mithin zusammen 14.512 m².

  • Es ist ein Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der der traufseitigen Höhe von 2,30 m aus Festsetzung 6.3.2. erforderlich.
  • Der Antragsteller möchte bzgl. der unter den Hinweisen nicht verbindlich festgesetzten Pultdach-Bauweise abweichen und beantragt die Zulassung der Y-Bauweise. Bedingt durch die Konstruktion befindet sich die Traufseite innenliegend, nicht sichtbar, mit einer Wandhöhe von 3,00 m. Die außenliegende Firsthöhe von 3,99 m unterschreitet die als zulässig festsetzte Firsthöhe von 5,50 m erheblich.
  • Städtebaulich ergibt sich somit eine verträglichere Lösung, weil die Y-Bauweise im Landschaftsbild mit geringerer Firsthöhe weit weniger in Erscheinung tritt und insbesondere bei der Draufsicht aus dem Aubachtal in Richtung Gut Delling keine große, zusammenhängende PV-Anlage sichtbar wird.
  • Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Antrag auf Befreiung
  • Auszug B-Plan bzgl. Erweiterungsfläche
  • Auszug B-Plan bzgl. Pultdach-Bauweise

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 25.11.2020 wird gem. §30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 6.3.2. des Bebauungsplans „Gut Delling“- Änderung und Erweiterung erteilt.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 25.11.2020 wird gem. §30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 6.3.2. des Bebauungsplans „Gut Delling“- Änderung und Erweiterung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 10:58 Uhr