Bauantrag zum Ausbau eines bestehenden Parkplatzes mittels Überdachung und PV-Modulen; Bauort: Fl.Nr. 256/2, Nähe Mühlstraße in Delling; Bauantrag-Nr. 71/2020
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 15.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.256/2 mit einer Größe 14.956 m²
- Sondergebiet Parkplatz (SO) im Flächennutzungsplan
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. dem Bebauungsplan „Gut Delling“- Änderung und Erweiterung
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Überdachung des Parkplatzes mittels PV-Modulen
- Montage der PV-Module auf einer carportähnlichen Unterkonstruktion
- Unterkonstruktion in Y-Bauweise
- Wandhöhe innenliegend 3,00 m; Firsthöhe außenliegend 3,99 m
- Dachneigung 10 Grad nach innen
- Stellplatzhöhe unter Dach 2,26 m
- Grundstücksteil BA 1 als Überdachung des Bestands mit 14.956 m²
- Grundstücksteil BA 2 als Erweiterung des Parkplatzes um 6,799 m²
Baurechtliche Beurteilung:
- Nach Festsetzung 6.2.1 des B-Plans sind die Flächen BA 1 und BA 2 als Stellplatzflächen festgesetzt.
Als Art der baulichen Nutzung ist für diesen Teilbereich B die Errichtung von Stellplätzen und PV-Anlagen als Überdachung vorgesehen.
Die zulässige GR nach Festsetzung 2.1.2 beträgt 15.000 m² und wird eingehalten.
Durch die PV-Anlagen werden 6.734 m², durch Zufahrten 7.748 m² und durch technische Anlage im Zusammenhang mit der PV-Anlage 30 m² versiegelt, mithin zusammen 14.512 m².
- Es ist ein Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der der traufseitigen Höhe von 2,30 m aus Festsetzung 6.3.2. erforderlich.
- Der Antragsteller möchte bzgl. der unter den Hinweisen nicht verbindlich festgesetzten Pultdach-Bauweise abweichen und beantragt die Zulassung der Y-Bauweise. Bedingt durch die Konstruktion befindet sich die Traufseite innenliegend, nicht sichtbar, mit einer Wandhöhe von 3,00 m. Die außenliegende Firsthöhe von 3,99 m unterschreitet die als zulässig festsetzte Firsthöhe von 5,50 m erheblich.
- Städtebaulich ergibt sich somit eine verträglichere Lösung, weil die Y-Bauweise im Landschaftsbild mit geringerer Firsthöhe weit weniger in Erscheinung tritt und insbesondere bei der Draufsicht aus dem Aubachtal in Richtung Gut Delling keine große, zusammenhängende PV-Anlage sichtbar wird.
- Nach Rücksprache mit dem Landratsamt sind die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 25.11.2020 wird gem. §30 BauGB befürwortet.
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 6.3.2. des Bebauungsplans „Gut Delling“- Änderung und Erweiterung erteilt.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 25.11.2020 wird gem. §30 BauGB befürwortet.
Das Einvernehmen nach § 36 BauGB wird zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung 6.3.2. des Bebauungsplans „Gut Delling“- Änderung und Erweiterung erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2021 10:58 Uhr