Bauantrag zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage; Bauort: Fl.Nr. 801/6, Leitenhöhe 26 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 70/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.12.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.801/6 mit einer Größe von 1.269 m²
  • Bestehendes Wohnhaus Leitenhöhe 26 zum Abriss vorgesehen

Planungsrechtliche Grundlage:

  • § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens_

  • Errichtung von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage
  • 8 Wohneinheiten
  • 11 Stellplätze (9 Tiefgarage + 2 oberirdisch)
  • Abmessungen (jeweils identisch für beide Häuser) 12,50 m x 15,00 m mit einer Bebauung KG/TG, EG, OG (2 Vollgeschosse)
  • GR 1 0,32 (408,6 m²) mit Balkonen und Terrassen, GR 2 0,53 (mit Tiefgarage) - 0,39 (ohne Tiefgarage)
  • GFZ 0,59 (750,08 m²)
  • Wandhöhen zwischen 5,45 m (bergseitig) und 7,05 m (talseitig)
  • Dachneigung 13,5 Grad
  • Firsthöhe beide 7,70 m

Baurechtliche Beurteilung:

  • Referenzobjekt ist das Wohnhaus auf Fl.Nr.811/2, Leitenhöhe 11
  • Wandhöhe beträgt dort zwischen 6,74 m bergseitig-7,22 m talseitig
  • Abmessungen 15, 19 m x 11,54 m
  • Firsthöhe 7,00 m (Flachdach)

Sonstiges:

  • Auf dem Grundstück befinden sich 4 Bäume, die nach der Baumschutzverordnung geschützt sind. Nach § 6 Nr.2a kann eine Genehmigung zur Fällung erteilt werden, wenn ein Anspruch auf Genehmigung eines Bauvorhabens besteht.
  • Bei der Bearbeitung des Bauantrages wurde das Gebiet 1 zwischen Bahnhofstraße und Leitenhöhe und das Gebiet 2 zwischen Leitenhöhe, Hochleiten, Günteringer Straße betrachtet.
  • Für Gebiet 1 besteht kein Bebauungsplan. Aufgrund des hohen Siedlungsdrucks empfiehlt die Verwaltung für diesen Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Städtebaulicher Grund ist ein Spannungsverhältnis zwischen den großen, theoretisch nach § 34 BauGB überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit einem Generationenwechsel in der Eigentümerschaft, dem erhaltenswerten Grünzugbereich (Landschaftsschutz) im unteren Teil der Grundstücke zur Bahnhofstraße hin, und der vergleichsweise schmalen Ortsstraße Leitenhöhe, die hinsichtlich der Aufnahme von neuem Verkehr begrenzt ist.
  • Für das Gebiet 2 existiert der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Nr.IV südöstlich der Günteringer Straße“ aus dem Jahre 1981. Auch in diesem Bereich sind Flächen mit erheblichen Nachverdichtungspotential vorhanden.

Anlagen:

  • Eingabepläne
  • Luftbild
  • Auszug B-Plan  „Nr.IV südöstlich der Günteringer Straße“ aus dem Jahre 1981
 

Beschlussvorschlag

1.
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 16.11.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Leitenhöhe, einen Aufstellungsbeschluss im Jahre 2021 in den Gemeinderat einzubringen. Planerisches Ziel ist eine städtebaulich verträgliche Lenkung des hohen Siedlungsdrucks in diesem Ortsbereich.

3.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungs- und Änderungsbeschluss für den, im Ortsbereich zwischen Leitenhöhe, Hochleiten und Günteringer Straße bestehenden Bebauungsplan „Nr.IV südöstlich der Günteringer Straße“ aus dem Jahre 1981, im Jahre 2021 in den Gemeinderat einzubringen. Planerisches Ziel ist eine geordnete innerörtliche Nachverdichtung zu gewährleisten.



 

Beschluss

1.
Das Bauvorhaben in der Fassung vom 16.11.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmung: 9:0



2.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Leitenhöhe, einen Aufstellungsbeschluss im Jahre 2021 in den Gemeinderat einzubringen. Planerisches Ziel ist eine städtebaulich verträgliche Lenkung des hohen Siedlungsdrucks in diesem Ortsbereich.

Abstimmung: 9:0


3.
Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungs- und Änderungsbeschluss für den, im Ortsbereich zwischen Leitenhöhe, Hochleiten und Günteringer Straße bestehenden Bebauungsplan „Nr.IV südöstlich der Günteringer Straße“ aus dem Jahre 1981, im Jahre 2021 in den Gemeinderat einzubringen. Planerisches Ziel ist eine geordnete innerörtliche Nachverdichtung zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2021 10:58 Uhr