Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 3"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen einer städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße aus dem Jahr 2015 wurde empfohlen, die teilweise nicht mehr vollziehbaren, lückenhaften und veralteten Bebauungsplansatzungen aus den 1970er Jahren abschnittsweise durch neue Bebauungspläne zu ersetzen. 

Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage im Bereich Roseggerstraße geschaffen werden, die der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation, den heutigen baulichen Anforderungen und modernen städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht wird.

Für die Teilbereiche 1 und 2 wurden bereits neue Bebauungsplansatzungen aufgestellt (Bebauungspläne „Roseggerstraße – Teil 1“ und „Roseggerstraße – Teil 2“). Der zunächst weniger dringliche Teilbereich 3 soll angesichts zunehmender Bauanfragen und auf Empfehlung des Bauausschusses vom 15.12.2020 nun ebenfalls in Angriff genommen werden. 

Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ umfasst alle am Ortsrand befindlichen Grundstücke nördlich bzw. westlich der Roseggerstraße, die nicht von den bereits rechtsverbindlichen Bebauungsplänen für die Teilbereiche 1 und 2 erfasst werden (siehe Anlage 1). 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 3“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.


3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:31 Uhr