Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö 12

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportanlagen Weßling“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 577 und 69 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 679/12, 679/13, 679/18 und 985, jeweils Gemarkung Weßling, beschlossen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundschule mit Sport- und Außenanlagen am südwestlichen Ortsrand von Weßling. 

Mit Schreiben vom 18.12.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme vom 25.11.2020 (siehe GR-Beschluss vom 24.11.2020) keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportanlagen Weßling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:31 Uhr