Klimanotstand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses, 16.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Von seinem Begriff her bedeutet „Klimanotstand“, dass akute und gegenwärtige Gefahr für das Klima und das Leben der Menschen durch den Klimawandel und seine Folgen besteht. Eine Regierung oder Verwaltung die den Klimanotstand ausruft, erkennt damit an, dass Maßnahmen zum Klimaschutz dringend ergriffen werden müssen.
Die Lebensbedingungen und Umweltzustände sind klimatischen Veränderungen und damit verbundenen Gefahren ausgesetzt, die dazu führen können, das Umwelt, Natur, Leben, Leib, Freiheit und Eigentum bedroht sind. Der Klimanotstand beinhaltet die Aufforderung diese Gefahren durch schnelles Handeln abzumildern und zu beseitigen.
Insbesondere bedeutet „Klimanotstand“, dass die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren nicht mit bisherigen Mitteln abwendbar sind, so dass neue außergewöhnliche Mittel angewendet werden müssen. Dies mit dem Ziel das Klima, die Umwelt, Natur, Leben, Leib, Freiheit und Eigentum zu schützen.
Der Ausdruck „Klimanotstand“ ist kein rechtlicher Begriff und betrifft nicht das Notrecht.
Den „Klimanotstand“ auszurufen, hat symbolische Wirkung und soll zeigen, dass eine Regierung den Klimawandel ernst nimmt und Maßnahmen für den Klimaschutz einleitet.

Z.B. könnten Gemeinderatsbeschlüsse immer auf Ihre Klimaschutzziele geprüft werden.

Lt. Wikipedia haben derzeit 73 Städte oder Kommunen den Klimanotstand beschlossen.

Zur Diskussion steht nun die Frage ob die Gemeinde Seefeld ebenfalls diesen Klimanotstand beschließen soll und in welcher Form.

Datenstand vom 08.03.2021 11:40 Uhr