Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern „Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort“ herausgebracht. Darin werden Instrumente vorgestellt, welche die Gemeinden in Bayern nutzen können um Maßnahmen zur Klimaanpassung zu verwirklichen. Siehe Anlage 1.
Darunter werden folgende Fragen erläutert:
1. Welche Handlungsrahmen können Kommunen für sich nutzen?
Klimaanpassungsmaßnahmen lassen sich am einfachsten auf kommunale Flächen umsetzen. Auch Neubauvorhaben bieten Möglichkeiten. Im Bestand ist der Spielraum am geringsten.
Grund für den geringen Spielraum im Bestand ist der Bestandsschutz. Dieser besagt, dass baurechtlich zulässig errichtete Gebäude von späteren Rechtsänderungen grundsätzlich unberührt bleiben und wie bisher genutzt werden dürfen, selbst wenn sie den geänderten Bestimmungen widersprechen.
2. Wo haben Kommunen Handlungsspielraum?
Auf gemeindlichen Liegenschaften und Flächen bietet sich der größte Handlungsspielraum für Kommunen. Am schwierigsten gestaltet sich dagegen die Umsetzung von Maßnahmen im (privaten) Grundstücks- und Gebäudebestand. Hier greift die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG (Bestandsschutz).
3. Welche Instrumente gibt es?
Die Auswahl des Instrumentes hängt unter anderem davon ab, ob Maßnahmen im Bestand, Neubauquartier oder auf kommunalen Flächen geplant sind.
Die Arbeitshilfe stellt eine Reihe von möglichen Instrumenten vor, die eine Kommune anwenden kann. Unter anderem werden da die Instrumente der Bauleitplanung, städtebauliche Verträge und Satzungen erwähnt.
Zudem erläutert die Arbeitshilfe 2 weitere interessante Instrumente:
- Ökologischer Kriterienkatalog bei der Vergabe kommunaler Grundstücke
Über einen ökologischen Kriterienkatalog und darüberhinausgehende Zuschlagskriterien kann eine Kommune auch beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke Einfluss auf andere klimaangepasste Entwicklung nehmen.
Erzielte Effekte zur Klimaanpassung
- Ressourcenschonung durch kompakte, flächensparende Bauweisen, Anforderungen an Baustoffe, technische Ausstattung, Wärmeschutz, Energieeinsatz- und gewinnung
- Kühleffekte und Ressourcenschonung durch Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort und durch Vorgaben zur Regenwassernutzung als Gießwasser in Gärten
- Erhaltung und Etablierung von Grünstrukturen durch Vorgaben zur Gestaltung der Außenanlagen und die Berücksichtigung des Artenschutzes
- Dies wird bereits bei der Landeshautstadt München und der Stadt Starnberg praktiziert. In der Anlage sind die jeweiligen ökologischen Kriterienkataloge beigefügt. (Anlage 2 und 3)
- Kommunale Förderrichtlinie „Grün in der Gemeinde“
Die Förderung von Gebäudegrün, Flächenentsiegelung oder Hofbegrünung kann ein erfolgreiches Instrument sein, um private Grundstückseigentümer zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu animieren. Dies ist eine freiwillige Leistung der Kommune, die dafür Mittel im Haushalt bereitstellen muss. Sie ist Basis für ein finanzielles Anreizsystem (Förderprogramm).
Erzielte Effekte zum Klimaschutz und Klimaanpassung
- Abmilderung der Temperaturspitzen durch die Verdunstungsleistung der Grünflächen und Bäume
- Geringere Wärmeinseleffekte und verbesserte Dämmung durch begrünungsmaßnahmen, z.B. von Dächern, Fassade, vormals versiegelte Flächen oder Baumpflanzungen
- Abflussverzögerung und Entlastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen durch Flächenentsiegelung und Speichervermögen von Gründächern
- Verbesserte Versickerungs- und Wasserhaltevermögen der Böden bei langjähriger Durchwurzelung
- Dies wird bereits bei der Landeshauptstadt München (Anlage 4) und der Stadt Erlangen (Anlage 5) praktiziert. In der Anlage sind die Richtlinien hinterlegt.
Zur Diskussion steht, ob solche Instrumente für die Gemeinde Seefeld denkbar wären und welchem Umfang diese Instrumente haben sollten.