Bebauungsplan "Leitenhöhe"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesene Bereich zwischen Leitenhöhe und Bahnhofstraße im Ortsteil Hechendorf setzt sich aus mehreren Wohngrundstücken mit einer Fläche zwischen mind. 1.000 m² und max. 3.500 m² zusammen, die größere Nachverdichtungspotentiale aufweisen. Ein Bebauungsplan existiert an dieser Stelle nicht. Die Bebaubarkeit richtet sich somit im Wesentlichen nach den Maßgaben des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).

Infolge des allgemein wachsenden Siedlungsdrucks, der grundsätzlich zunehmenden Bautätigkeit in der Gemeinde und des teilweise älteren Baubestandes im Bereich zwischen Leitenhöhe und Bahnhofstraße ist auch dort vermehrt mit Nachverdichtungs- und Neubauwünschen zu rechnen. 

Für das Grundstück Flur Nr. 801/6 wurde bereits ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 8 Wohneinheiten gestellt, dem der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld in seiner Sitzung am 15.12.2020 zugestimmt hat. Zugleich wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal zwischen Leitenhöhe und Bahnhofstraße angeregt, um angesichts des zunehmenden Siedlungsdrucks eine geordnete und verträgliche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherstellen zu können. 

Ziel des Bebauungsplanes ist somit die Gewährleistung einer geordneten Nachverdichtung, die sowohl dem wachsenden Wohnbauflächenbedarf als auch den örtlichen Gegebenheiten gerecht wird. In diesem Zusammenhang soll die Bebauung möglichst nahe zur Leitenhöhe hin konzentriert werden, um den teilweise dicht bewachsenen und schützenswerten Hangbereich in Richtung Bahnhofstraße freizuhalten. Des Weiteren soll sich das Maß der baulichen Nutzung an den umliegenden Strukturen und an der Leistungsfähigkeit der bestehenden Erschließungsanlagen orientieren, so dass sich die zukünftige Bebauung gut in die bauliche Umgebung einfügt und eine Überlastung der Verkehrsinfrastruktur verhindert wird.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.     

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Sitzungsverlauf

Der B-Plan unterliegt keiner Frist zur Aufstellung und die Verwaltung kann diese Arbeit trotz der gegenwärtigen Auslastung leisten.
Die betroffenen Grundeigentümer sollen von der Aufstellung des B-Planes informiert werden und der Baumbestand soll bei der Aufstellung des B-Planes unbedingt berücksichtigt werden.
Die Straße Leitenhöhe ist sehr schmal und kann auch im B-Planverfahren nicht verbreitert werden, allerdings gibt der B-Plan die Möglichkeit die bauliche Nachverdichtung kontrollieren zu können.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan „Leitenhöhe“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Baumkataster usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:33 Uhr