Widmung des Flurstücks Fl.-Nr. 62/3, Gem. Hechendorf zur Ortsstraße Pointweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 10

Sach- und Rechtslage

Die Ortsstraße „Pointweg“ mit den Flur-Nrn. 62 und 6/2, Gem. Hechendorf ist bereits öffentlich gewidmet. 
Im Nachhinein ist der Verwaltung aufgefallen, dass das Flurstück Fl-Nr. 62/3, Gem. Hechendorf noch nicht gewidmet ist. Dieses Flurstück ist Teil des für den öffentlichen Straßenverkehrs bereits benutzbaren Pointweg. Dieses genannte Flurstück mit der Fl.-Nr. 62/3, Gemarkung Hechendorf, soll nun zur Ortsstraße „Pointweg“ dazu gewidmet werden.




Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende, o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Vorliegend schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Fl.-Nr. 62/3, Gemarkung Hechendorf als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 

Die Widmung ist eine Pflicht, die aus der Straßenbaulast (Art. 9 BayStrWG) erwächst.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Sitzungsverlauf

GR Herr Gentz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben, da Ihm Informationen zu den Widersprüchen fehlen. In einer Gegenrede spricht sich GR Wastian für eine Behandlung aus, da in der Vergangenheit bereits wiederholt die Problematik diskutiert wurde.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmung: 6:12
(ohne Frau Dr. Altenberger wg. Art. 49 GO)

Nach der Feststellung, dass die Widmung nicht mit den Widersprüchen zusammenhängt, sondern ein formaler Akt ist, wurde nochmals ausführlich über das Für und Wider der Erschließungsbeitragsabrechnung diskutiert. 
Mit dem Fazit, dass nur der Gemeinde Nachteile entstehen, wenn nicht gewidmet wird, wurde über den TOP abgestimmt.

Beschluss

Das Flurstück 62/3, Gemarkung Hechendorf, wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 09.02.2021 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
(ohne Frau Altenberger wg. Art. 49 GO) GR Gentz, GR Weber stimmen dagegen

Datenstand vom 17.10.2022 10:33 Uhr