Widmung von Flurstücken zur Ortsstraße Spitzstraße, Gemarkung Hechendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 11

Sach- und Rechtslage

Die ausgebaute Ortsstraße „Spitzstraße“ Flur-Nr. 393/1, Gem. Hechendorf wurde bereits gewidmet. 
Im Nachhinein ging ein weiteres Flurstück in der Spitzstraße in den Grundbesitz der Gemeinde Seefeld über. Diese Fläche ist Teil des für den öffentlichen Straßenverkehrs bereits benutzbare Straße. Dieses genannte Flurstück mit der Fl.-Nr. 393/4, Gemarkung Hechendorf, soll nun zur Ortsstraße „Spitzstraße“ dazu gewidmet werden.





Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende, o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Vorliegend schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Fl.-Nr. 393/4, Gemarkung Hechendorf als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 

Die Widmung ist eine Pflicht, die aus der Straßenbaulast (Art. 9 BayStrWG) erwächst.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Sitzungsverlauf

Auf die Frage, ob sich durch die Widmung für die Anlieger etwas ändern würde, wird festgestellt, dass außer der Abrechenbarkeit an sich für die Anlieger keine Änderung durch die Widmung eintritt. Die Bescheide sollen noch im Februar verschickt werden.

Beschluss

Das Flurstück 393/4, Gemarkung Hechendorf, wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 09.02.2021 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR Rather, GR Weber stimmen dagegen

Datenstand vom 17.10.2022 10:33 Uhr