Änderung der Friedhofsgebührensatzung; Aussegnungshalle Gebührenreduzierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe im Ortsteil Hechendorf Am Kriegerdenkmal und an der Lindenallee sowie in Oberalting-Seefeld an der Kirche.

In der Friedhofsgebührensatzung werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. 

Von der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wurden im Jahr 2017 u.a. die Bestattungsgebühren (§ 4) kalkuliert.

Für die Aussegnungshalle wurden bei geschätzten jährlichen 30 Benutzungen Gebühren in Höhe von 582,27 € errechnet.

Diese Zahlen konnten nicht erreicht werden und betrugen durchschnittlich um die 15 Benutzungen pro Jahr, was unter anderem auch an der Höhe der Gebühr liegt. Der hohe Preis wurde mehrfach moniert und als Nichtbuchungsgrund genannt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle Lindenallee auf 180,00 € zu senken, um die Akzeptanz und Buchungsanzahl zu erhöhen. Eine neue Gesamt-kalkulation ist nicht erforderlich.

Sitzungsverlauf

Über die Erforderlichkeit einer Anpassung der Gebühren für die Aussegnungshalle besteht Einigkeit. Lediglich über die Höhe der Reduzierung wird diskutiert. Nach Erläuterung der Verwaltung, dass sich der Gebührensatz an den üblichen Beträgen der Nachbargemeinden orientiert, stimmt das Gremium der Änderung zu.

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.03.2021 (Anlage) wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:34 Uhr