Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 11

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 08.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 58 für den Bereich „Frieding, Finkenweg“ aufzustellen. 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden auf einer bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Erweiterungsfläche für Wohnbebauung westlich des Finkenwegs am östlichen Ortsrand des Ortsteils Frieding. 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 12.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und gleichzeitig beschlossen, infolge vorgenommener Planänderungen die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 01.02.2021 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.10.2018 gebeten. 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zur Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird. 

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden. 


2.        Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsverträgliche Nachverdichtung der teilweise bereits bebauten Flächen zwischen Gartenstraße und Steinebacher Weg im Südwesten des Ortsteils Weßling.  

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 02.02.2021 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 17.02.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten. 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss 1

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.        Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:34 Uhr