Änderung der Wochenmarktsatzung; Aufnahme Wochenmarkt Hechendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.03.2021 über die Errichtung eines Wochenmarktes in Seefeld OT Hechendorf bedarf es einer entsprechenden Änderung der Wochenmarktsatzung. In diesem Zuge wurden noch Änderungen bzw. Zusätze mit aufgenommen die sich seit Verabschiedung der Wochenmarktsatzung in der Praxis als sinnvoll dargestellt haben.
Mit Schreiben vom 03.03.2021 bittet der Marktleiter um Reduzierung der Marktgebühren pro laufenden Frontmeter von 2 € auf 1,50 €. Die Begründung für die Herabsenkung der Gebühren ist als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt. Nachdem sich die Gemeinde mit der neuen Gebühr im Rahmen auch der umliegenden Märkte befindet, wird vorgeschlagen, keine Änderung vorzunehmen.
Sitzungsverlauf
GRin Senft begründet kurz, warum der Markt-Termin in Hechendorf auf Freitag zwischen 13 und 18 Uhr geändert werden sollte. Ist der Freitag ein gesetzlicher Feiertag entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag ersatzlos.
Nach kurzer Diskussion über die Ausrichtung des Angebotes BIO oder REGIONAL wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der geänderten Wochenmarktsatzung sowie der Aufhebung der bisherigen Wochenmarktsatzung zu. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf – mit den geänderten Wochenmarktzeiten für Hechendorf - ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2022 10:36 Uhr