Mietvertrag Fl.Nr.242/2 Gemarkung Meiling zur Errichtung eines Funkmastens


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt einen geänderten Entwurf des Mietvertrages für den Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Fl.Nr.242/2 Meiling zur Beratung vor. Geändert wurde im Einzelnen:
- Nach mehrmaliger Überprüfung und Beratung des geplanten Standorts mit den Waldrechtlern aus Meiling wird nunmehr der Standort auf dem Grundstück 242/2 als geeignetster Standort angesehen. Dies betrifft sowohl die Erreichbarkeit über eine Zuwegung als auch möglichste kleine Eingriffe in den Baumbestand (vgl. Lageplan in Anlage). Die Untere Naturschutzbehörde in Person von Frau Madeker befürwortet den Standort ebenfalls.
-  Ergänzt wurde eine Reglung, nach der die DFMG verpflichtet ist, die Stromversorgung über ein Erdkabel zu gewährleisten. Die Errichtung eines Generators vor Ort ist ausgeschlossen.
- Ergänzt wurde eine Rückbauverpflichtung der Fundamente bei Rückgabe des Grundstücks.
-  Ergänzt wurde eine Mitteilungspflicht der DFMG, wenn die Telekom oder Drittanbieter den Masten mit 5 G Technologie ausstatten.
- Ergänzt wurde ein Sonderkündigungsrecht der Gemeinde, wenn im Rahmen der Einführung des Mobilfunkstandards 5 G ein letztinstanzliches Urteil gegen die konkrete Verwendung, die generelle Zulässigkeit oder zu ergreifende Schutzmaßnahmen ergehen sollte.
-  Ergänzt wurde eine Haftungsfreistellung der Gemeinde gegenüber der DFMG im Rahmen der vertraglich beschränkten Haftung für sonstige Schäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung, mit diesem abgeänderten Vertragsentwurf die Verhandlungen mit der DFMG aufnehmen zu dürfen.
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Errichtung des Funkmastes durch die Deutsche Bahn und des Wasserwirtschaftsamts, empfiehlt die Verwaltung zur Verbesserung des Mobilfunknetzes dem Mietvertrag zuzustimmen.
Zustimmungen seitens der Gemeinden Wörthsee und Weßling wurden erteilt.  
Anlage:
-        Lageplan

Sitzungsverlauf

Auf die Anmerkung aus dem Gremium, dass die Waldrechtler einen Anspruch auf Nutzungsausfall und somit eine Beteiligung an den Mieteinnahmen anmelden könnten, teilte die Verwaltung mit, dass das Thema Waldrecht grundsätzlich überprüft werden müsse, auch hinsichtlich der Grube Meiling.
Die anschließende Diskussion über die Mitteilungspflicht und die Höhe des Mietzinses ergab den Auftrag an die Verwaltung, den Pachtvertrag noch um folgende Punkte zu ergänzen:
  • Mitteilungspflicht nicht nur für 5G, sondern grundsätzlich für alle Nutzer
  • Staffelung des Mietzinses in Abhängigkeit der Anzahl der Nutzer

Beschluss 1

Die Verwaltung und der Bürgermeister werden ermächtigt, den vorgelegten Vertragsentwurf mit der DFMG zu verhandeln und abzuschließen. 

Bei wesentlichen Abweichungen von den Grundzügen des vorgelegten Vertragsentwurfs im Zuge der Verhandlungen, ist der Vertrag dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtsstellung der Waldrechtler insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Entschädigung mithilfe externer Rechtsberatung zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:36 Uhr