Mit Datum 11.02.2021 beantragten die Fraktionen FDP, SPD und Grüne/BI es möge über vier Punkte abgestimmt werden, die eine digitale Ratssitzung betreffen (Anlage 1). Im Folgenden wird auf die vier Punkte eingegangen.
Zu 1:
Einrichtung eines Internetanschlusses im Haus Peter-und-Paul in Absprache mit der Kirche.
Beim Haus Peter-und-Paul handelt es sich nicht um eine gemeindliche Liegenschaft. Schon vor der ersten externen Gemeinderatssitzung wurde mit der Kirchenverwaltung Kontakt aufgenommen und der Wunsch geäußert, sie möge einen WLAN-Anschluss im Saal installieren lassen. Laut Information des örtlichen Pfarramtes wurde mittlerweile ein Anschluss im Haus gelegt. Es fehlen noch der Router sowie die Access-Points. Die Anlage wird – wie in allen kirchlichen Einrichtungen – von der Diözese selbst konfiguriert. Mit einer Fertigstellung ist in 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Die Zugangsdaten werden uns dann mitgeteilt.
Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Erfahrung mit dem relativ instabilen Bayern-WLAN-Hotspot ist von diesem Anbieter abzuraten. Im Übrigen ist ein derartiger Anschluss nur in gemeinde-eigenen Liegenschaften erlaubt.
Zu 2 und 3:
Aufbau einer Infrastruktur zur audiovisuellen Übertragung der Gemeinderatssitzungen als Live-Stream ins Internet sowie Verfügungstellung auf der Gemeinde-Homepage für 7 Tage
Zu dieser Thematik wurde eine Stellungnahme des gemeindlichen Datenschutzbeauftragten (Insidas) eingeholt (Anlage 2), ebenso ist ein Auszug aus dem 21. Tätigkeitsberichts des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) beigefügt (Anlage 3). Des Weiteren sind Überlegungen zu diesem Thema von Dr. Andreas Gaß, Referent für Kommunalrecht beim Bayerischen Gemeindetag (Anlage 4) angehängt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Live-Übertragungen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse im Internet unter Beachtung strenger datenschutz-rechtlicher Auflagen grundsätzlich zulässig sind.
Voraussetzungen sind:
- Zustimmender Beschluss des Gemeinderates
- Gemeinderatsmitglieder, Erster Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung dürfen nur gefilmt werden, wenn sie nach ausreichender Bedenkzeit eine entsprechende stets widerrufliche Erklärung unterschrieben haben
- Keine Aufnahme von Besuchern, zumindest nicht ohne deren Zustimmung
- Es ist sicherzustellen, dass Personen, die die Zustimmung zur Übertragung von Bild und Ton verweigern, nicht durch technische Maßnahmen (z.B. Einblendung eines speziellen Hinweises) unter Druck gesetzt oder diskriminiert werden.
Sollten Mitglieder des Gemeinderates oder Mitarbeiter der Verwaltung einer Aufnahme des Redebeitrages widersprechen, müsste für diese Zeit jeweils die Übertragung abgeschaltet werden. Dies würde eine erhebliche Belastung der Verwaltung mit entsprechender Verantwortung zur Folge haben. Gleichzeitig könnte der Zuschauer mögliche relevante Gründe für eine Entscheidung nicht nachvollziehen.
Die Kosten für die Übertragung ins Internet betragen laut Schätzung und Untersuchung anderer Gemeinden ca. 1.000 € je Sitzung. Für die Gemeinde Seefeld würden bei durchschnittlich 15 Gemeinderatssitzungen und 5 Ausschusssitzungen Kosten in Höhe von jährlich ca. 20.000 € entstehen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Punkte 2 und 3 des Antrages aufgrund des erheblichen Personal- und Organisationsaufwandes im Verhältnis zur zu erwartenden Resonanz abzulehnen.
Zu 4:
Befürwortung der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für digitale Gremiensitzungen bzw. digitale Teilnahme von Gemeinderatsmitgliedern an Sitzungen (hybride Sitzungen). Aufforderung des Ersten Bürgermeisters sich im Bayerischen Gemeindetag und Bayerischen Städtetag dafür stark zu machen.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 10.02.2021 die Gebietskörperschaften sowie nachrichtlich den Gemeinde- und Städtetag auf den Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie hingewiesen. Dabei macht es auf die im Gesetzentwurf enthaltenen Rückwirkung einzelner Regelungen aufmerksam und verweist im Übrigen auf die Behandlung im Landtag. Dort wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung am 09.02.2021 behandelt. Nach einer Sondersitzung des Innenausschusses am 24.02.2021 und des Verfassungsausschusses am 25.02.2021 erfolgte die zweite Lesung am 04.03.2021. Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt wurde das „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung …“ am 16.03.2021 bekannt gemacht (Anlage 5).
Durch das gewählte Verfahren hatten die kommunalen Spitzenverbände keine Möglichkeit, bereits im Vorfeld der Landtagsbehandlung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf nach deren Meinung grundsätzlich einen guten Ansatz der zu einem handhabbaren Gesamtkonzept weiterentwickelt werden könnte. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die in einem Schreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 18.02.2021 aufgeworfenen Fragen bzw. Rechtsunsicherheiten beantwortet bzw. geklärt werden (Anlage 6). Diese betreffen in erster Linie die technische und organisatorische Umsetzbarkeit sowie die Rechtssicherheit vor allem bei technischen Störungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der neue Art. 47a Abs.1 GO zunächst regelt, dass eine Sitzungsteilnahme von Gemeinderatsmitgliedern durch Ton-Bild-Übertragung nur dann möglich ist, wenn der Gemeinderat dies in seiner Geschäftsordnung (durch Zweidrittelmehrheit) zugelassen hat. Es wird angeraten, das weitere Verfahren bzw. befriedigende Regelungen zu den aufgeworfenen Fragen abzuwarten.
Nachdem die beiden kommunalen Spitzenverbände bereits in das Gesetzgebungsverfahren involviert sind, erscheint eine Intervention des Ersten Bürgermeisters – wie im Antrag gefordert – entbehrlich.