Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Herrsching: BP Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ und 13. Änd. FNP  

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat am 08.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium Herrsching“ im Bereich zwischen der Panoramastraße und der Staatsstraße St2067 in Herrsching beschlossen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2019 wurde zudem beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gymnasiums mit Dreifachturnhalle, Außensportanlagen und Freiflächen. 

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 23.02.2021 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung gebeten. 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden. 


2.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seinen Sitzungen am 03.03.2020 und 08.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotel Seehof, Seeweg“ beschlossen. 

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des bestehenden Hotels Seehof am Seeweg in Weßling. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Hotels durch eine Gaststätte mit Zugangsmöglichkeiten für die Besucher von der Seeseite aus sowie der Neubau eines zweiten Treppenhauses als zweiten Fluchtweg.  

Mit Schreiben vom 08.03.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Herrsching: BP Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ und 13. Änd. FNP  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


2.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotel Seehof, Seeweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:36 Uhr