Akt Sachstand des Förderprogramms; Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Lkrs Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien d. Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung u. Nutzung von Energie im Gemeindegebiet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 5“
Das Interesse am Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie war erfreulicherweise dieses Jahr bis jetzt sehr groß. Zahlreiche diverse Maßnahmen konnten von uns bereits gefördert werden. Leider ist nun der Fördertopf bereits fast (ca. 85.000.- €) ausgeschöpft. Weitere Anträge um den Fördertopf zu leeren liegen bereits auszahlungsbereit vor. Somit wird der Fördertopf auf 100.000.- € aufgestockt. Weiter eingehende Anträge können leider dieses Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Der aus der letzten Sitzung vertagte TOP hat somit keinen Einfluss mehr auf das laufende Jahr 2021. Die Änderungen der Richtlinien sollten deshalb erst 2022 Berücksichtigung finden.

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021.
Nachfolgend der Antrag:
Die Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie
im Gemeindegebiet sollen ab 01.01.2021 wegen gesetzlicher Anforderungen, nach Rücksprache mit der Verwaltung und der Aufnahme eines zusätzlichen Fördergegenstandes geändert werden.
Der Gemeinderat möge folgende Änderungen beschließen:
A:  Neue Gesetzeslage
Ab 01.11.2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. An allen Stellen muss der Bezug auf EnEV nach GEG geändert werden.
B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Das Förderprogramm wird in folgendem Punkt geändert:
3.3 Niedrigenergiehaus und Passivhaus
Der Absatz "Bei Verwendung von ökologischen Baustoffen erhöhen sich die Fördersummen jeweils um 10% (siehe CO2-Bonus Pkt. 3.8)." wird ergänzt:
Es werden nur Neubauten gefördert, die nachweislich mit regenerativen Energien betrieben werden. Hierzu gehören auch zertifizierter Ökostrom und zertifiziertes Grünes Gas. Es muss ein mindestens fünfjähriger Bezug dieser Energieträger nachgewiesen werden. 70% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug regenerativer Energieträger nachgewiesen wurde.
Begründung
Am 06.10.2020 beschloss der Gemeinderat, bei zukünftigen Neubaugebieten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Betrieb von Neubauten mit fossiler Energie zu vermeiden. Nach diesem Beschluss ist es nur folgerichtig, auch das Förderprogramm dementsprechend anzupassen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
In das Förderprogramm wird ab 2021 unter 3.9 die Förderung von Regenwasser-Nutzung aufgenommen.
3.9 Nutzung von Regenwasser
Die gesamten Aufwendungen zur Nutzung von Regenwasser zum Gartengießen, für Toilette und Waschmaschine wird ab einer Investitionssumme von mindestens 1.000,- € gefördert. Der Zuschuss beträgt 10% der Gesamtkosten, maximal 1.000,- €.
Neubauten befreit die Gemeinde von der Anbindungsgebühr (derzeit ca. € 17/m2 Dachfläche) des Regenwasserüberlaufes in den Tagwasserkanal, sofern die Zisterne ein Fassungsvermögen von mindestens 10.000 Liter hat.
Begründung
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, muss aufwendig aufbereitet werden und wird durch den Klimawandel immer knapper. Beim derzeitig geringen Wasserpreis von 1,81 €/m3 amortisieren sich Installationen nicht zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für Gartengießen, Toilette und Waschmaschine - 200 Jahre Amortisation bei einer Investition von 8.000 €! Dennoch ist es sinnvoll, Regenwasser aus Umweltschutz und energetischen Gründen zu nutzen. Zudem haben wir in der Gemeinde Seefeld bereits an einigen Stellen Probleme mit der Einleitung von Regenwasser in die Tagwasserkanäle oder Fließgewässer. Nach einer bundesweiten Statistik (2018) werden in deutschen Privathaushalten täglich 127 Liter Trinkwasser verbraucht: davon 57 Liter - 20.800 Liter /Jahr - u.a. für Toilettenspülung, Reinigungen und Gartenwasser, dafür ist Trinkwasser zu schade. Außerdem ist Regenwasser zum Gießen der Pflanzen und Gärten sogar vorteilhafter.
D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Satz 3 wird eingefügt:
"50% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 wurde dieser TOP zur Vorberatung an den Umwelt- und Energieausschuss verwiesen. 
In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 16.03.2021 wurde dieser ausführlich beraten. 
Daraufhin wurde ein Empfehlungsbeschluss mit folgenden Änderungen gefasst.
A:  Neue Gesetzeslage
Dieser Punkt hat sich durch die Einführung der neuen Gesetzeslage erledigt.
B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Dieser Punkt wurde wie im Antrag beschlossen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
Dieser Punkt wurde wie im Antrag beschlossen.
Gestrichen werden soll der Satz 2 „Neubauten befreit die Gemeinde ……..“. 
D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Der Wortlaut dieses Punktes wurde beschlossen. Die prozentuale Verteilung soll hier dem Punkt B entsprechen und 70 % sofort ausgezahlt werden.

Die Richtlinien werden bei Punkt 3.6 PV und Energiespeicher ergänzt.
Damit die Richtlinien einheitlich gehalten werden sollen auch hier erst 70 % der genehmigten Fördersumme sofort ausgezahlt werden. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.
Die Verwaltung wird in Absprache mit der Agenda 21 Gruppe die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien formulieren. 
Da der Fördertopf bereits für 2021 ausgeschöpft ist sollen die Änderungen ab 01.01.2022 gelten.
Die Antragsteller und die Verwaltung regen an, dass der Antrag des Agenda 21 Arbeitskreises "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur weiteren Beratung wieder an den Umwelt- und Energieausschuss oder eine Arbeitsgruppe zurückverwiesen wird.
Auf Grund der aktuellen Situation des bereits für 2021 ausgeschöpften Fördertopfs ist eine Änderung der Richtlinien derzeit nicht notwendig.
Das Förderprogramm besteht bereits seit 22 Jahren. Die Richtlinien hierzu wurden über diesen Zeitraum immer wieder geändert und erweitert. Die Grundsätze blieben größtenteils aber unverändert.
Es wäre somit notwendig die Richtlinien im Gesamten zu überarbeiten. Dies soll in einer Arbeitsgruppe oder im Umwelt- und Energieausschuss erfolgen.
Die evtl. dann geänderten Richtlinien sollen dann für 2022 im Gemeinderat beschlossen werden.  

Sitzungsverlauf

Mehrheitlich wird der Beschlussvorschlag gut geheißen. Zum einen, weil die Haushaltsmittel für 2021 bereits nahezu ausgeschöpft sind und zum anderen, da die notwendigen Änderungen am Förderprogramm auf Grund der neuen Gesetzeslage gravierend sind und eine kommplette Überarbeitung der Förderrichtlinien sinnvoll ist. Dies wird auch vom Vertreter des Agenda 21 Abeitskreises „Alternative Energien“, Herrn Deiringer, dem der Bürgermeister das Wort erteilt, bestätigt.

Die Verwaltung weist an dieser Stelle auf die Terminverschiebung des nächsten UEA auf den 10.06.2021 hin.

Beschluss

Der Antrag des Agenda 21 Arbeitskreises "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld wird zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Energieausschuss oder eine Arbeitsgruppe zurückverwiesen.
Die Richtlinien im Gesamten werden überarbeitet und sollen ab 2022 gelten.  
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:40 Uhr