“Vorher Top 10“
1. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 08.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 58 für den Bereich „Frieding, Finkenweg“ aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden auf einer bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Erweiterungsfläche für Wohnbebauung westlich des Finkenwegs am östlichen Ortsrand des Ortsteils Frieding.
Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 03.05.2021 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.04.2021 gebeten.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zu den Stellungnahmen im Rahmen der bereits erfolgten Beteiligungsverfahren im Oktober 2018 und im Februar 2021, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 beschlossen, zur Sicherung seiner städtebaulichen Zielsetzung im Bereich der Gachenaustraße in Herrsching einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer ortsbildverträglichen Nachverdichtung im Bereich Gachenaustraße und Hermann-Rainer-Straße. Drei neu geplante Wohnbauten sollen dort maximal weit von bereits bestehenden denkmalgeschützten Villenanwesen abgerückt und in Richtung Straße angeordnet werden, um damit die charakteristische Grünumgebung der beiden Villen zu respektieren und eine Unterordnung der Neubauten bzgl. Bauvolumen und Höhenentwicklung sicherzustellen. Außerdem soll durch die Festlegung von Bauräumen dem Erhalt des schützenswerten Baumbestandes soweit wie möglich Rechnung getragen werden.
Mit Schreiben vom 27.04.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
3. Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 ASTO
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 einem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 290/3, 290/28, 407/2, 408/1, 408/2, 409/1, 409/2 und 413/2 der Gemarkung Herrsching zwischen Arzberger-, Gewerbe- und Heinestraße zugestimmt.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbecampus mit modernen Arbeitsplätzen für innovative Unternehmen. Hierzu sollen mehrere 3-geschossige Gebäuderiegel errichtet werden, die einheitlich gestaltet und durch hochwertige öffentliche Bereiche miteinander verbunden werden.
Mit Schreiben vom 10.05.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zur Stellungnahmen im Rahmen des bereits erfolgten Beteiligungsverfahren im November 2020, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
4. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet Betriebsgelände DLR (…)“, 2. Änd.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines dringend erforderlichen Technikgebäudes für den Betrieb der Galileo-Satelliten im Bereich des Betriebsgeländes des DLR in Oberpfaffenhofen.
Mit Schreiben vom 03.05.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.