2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.06.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung des für das Seefelder Nahwärmenetz im Bauraum 3 vorgesehenen Heizwerks inkl. der dazugehörigen technischen Anlagen. Eine Anpassung ist erforderlich, da die aktuellen Planungen des Heizwerks mit einigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes kollidieren und eine anderweitige, bebauungsplankonforme Ausführung aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus wurden im Bebauungsplan weitere Unstimmigkeiten zwischen genehmigtem Bestand und derzeitigen Festsetzungen festgestellt, die im Zuge der Bebauungsplanänderung bereinigt werden sollen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.04.2021 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 30.04.2021 bis zum 25.05.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 22.04.2021 aufgefordert, ihre erneute Stellungnahme bis zum 25.05.2021 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1. Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 15.06.2021). Die Abwägung vom 15.06.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2. Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ in der Fassung vom 15.06.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Schlecht, Art. 49 GO)

Datenstand vom 17.10.2022 10:45 Uhr