Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 26.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (ursprüngliche Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes im Bereich Am Römerbrunnen sowie die benachbarten, neu konzipierten Sport- und Freizeitflächen am Oberfeld mit Basketballfeld, Bolzplatz, Skateranlage und Fläche für die Landjugend planungsrechtlich gesichert werden. Zudem werden die Gemeinbedarfsflächen am Keltenweg (Feuerwehr, Asylunterkunft) in die Planung mit einbezogen, um ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für den gesamten Bereich zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen sicherstellen zu können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 02.03.2021 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 12.03.2021 bis zum 13.04.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.03.2021 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 13.04.2021 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 20.07.2021 sind farblich gekennzeichnet.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert kurz die wesentlichen Anregungen und Hinweise sowie die hieraus resultierenden Änderungen, die sich im Zuge der Behördenbeteiligung ergeben haben. 

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung bestätigt, dass die geplanten Querungshilfen bereits berücksichtigt sind. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 kann erst nach Fertigstellung der Querungshilfen mit der Polizei abgestimmt werden.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.07.2021). Die Abwägung vom 20.07.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.07.2021, bestehend aus Satzung und Begründung mit Anlagen.

4.         Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr