1. Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“
Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kinderhauses im Bereich Am Fendlbach in Herrsching.
Mit Schreiben vom 28.09.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.
2. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 1372, Gemarkung Etterschlag, den Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Rahmen einer Ortsabrundung die Errichtung von zwei Doppelhäusern (reines Wohngebiet) östlich des Kirchwegs in Walchstadt planungsrechtlich gesichert werden.
Mit Schreiben vom 15.09.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
3. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“
Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, für die Flurstücke 503/3 und 503 (Teilfläche) der Gemarkung Steinebach den Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Wohnhäusern (reines Wohngebiet) auf dem Grundstück Flur Nr. 503/3 der Gemarkung Steinebach im Bereich der Straße Rehsteig.
Mit Schreiben vom 15.09.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.