Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 26.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (ursprüngliche Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes im Bereich Am Römerbrunnen sowie die benachbarten, neu konzipierten Sport- und Freizeitflächen am Oberfeld mit Basketballfeld, Bolzplatz, Skateranlage und Fläche für die Landjugend planungsrechtlich gesichert werden. Zudem werden die Gemeinbedarfsflächen am Keltenweg (Feuerwehr, Asylunterkunft) in die Planung mit einbezogen, um ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für den gesamten Bereich zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen sicherstellen zu können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.07.2021 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4a Abs. 3 BauGB) fand in der Zeit vom 30.07.20.21 bis zum 30.08.2021 statt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 26.10.2021). Die Abwägung vom 26.10.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 26.10.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

4.        Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:51 Uhr