Bebauungsplan "Leitenhöhe"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 beschlossen, den Bebauungsplan „Leitenhöhe“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten Nachverdichtung, die sowohl dem wachsenden Wohnbauflächenbedarf als auch den örtlichen Gegebenheiten gerecht wird. In diesem Zusammenhang soll die Bebauung möglichst nahe zur Leitenhöhe hin konzentriert werden, um den teilweise dicht bewachsenen und schützenswerten Hangbereich in Richtung Bahnhofstraße freizuhalten. Des Weiteren soll sich das Maß der baulichen Nutzung an den umliegenden Strukturen und an der Leistungsfähigkeit der bestehenden Erschließungsanlagen orientieren, so dass sich die zukünftige Bebauung gut in die bauliche Umgebung einfügt und eine Überlastung der Verkehrsinfrastruktur verhindert wird.

Mittlerweile wurde ein Bebauungsplanentwurf erstellt (siehe Anlage). Nach Billigung des Entwurfes kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Im Begründungsentwurf zum Bebauungsplan sollen unter dem Abschnitt „Energiekonzept“ die bereits vorgesehenen Festsetzungen und Maßnahmen zum Klimaschutz detaillierter erläutert und konkrete Empfehlungen an die Bauherren zum klimaeffizienten Bauen aufgenommen werden. 

Im Satzungsentwurf zum Bebauungsplan soll in der Pflanzliste die Winterlinde ergänzt werden.

Beschluss 1

1.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Leitenhöhe“ in der Fassung vom 26.10.2021, bestehend aus Satzung und Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:51 Uhr