Neubau eines Kombigebäudes des BRK Starnberg in der Ulrich-Haid-Straße: Projektvorstellung und Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.11.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der BRK-Kreisverband möchte an der Ulrich-Haid-Straße auf einer Fläche zwischen Wertstoffhof und Asylunterkünften ein neues BRK-Gebäude verwirklichen, um dort die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“), ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes für den Landkreis sowie die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) Nord unterbringen zu können. Zudem sollen nach Möglichkeit Dienstwohnungen für BRK-Personal mit in das Gebäude untergebracht werden.

Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der BRK-Kreisverband Starnberg hat folglich einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Gemeinde eingereicht (siehe Anlage). Parallel hierzu muss der Flächennutzungsplan angepasst werden.

Das Projekt und die Hintergründe werden in der heutigen Sitzung durch den Vorhabenträger (BRK) vorgestellt.  

Sitzungsverlauf

Der Kreisvorsitzende des BRK Starnberg, Herr Lang, stellt das Projekt BRK-Kombigebäude Seefeld, weitere im Zusammenhang stehende BRK-Projekte (neue Wasserwachtstation Wörthsee) und die geplante Finanzierung vor. Im Anschluss werden einige Detailfragen seitens des Gemeinderates gestellt und von Herrn Lang beantwortet. 

Die Errichtung von Dienstwohnungen in einem zweiten Geschoss des BRK-Kombigebäudes werde angestrebt, sei aber kein zwingender Bestandteil. Über Werksmietverträge würde sichergestellt, dass sich nur aktives BRK-Personal in die Dienstwohnungen einmieten könne. 

Hinsichtlich der Fördermöglichkeiten seien alle Optionen ausgeschöpft worden. Weitere staatliche Zuschüsse oder eine Beteiligung der Stadt München über den Erholungsverein München sind nicht möglich bzw. wurden abgelehnt. 

Das BRK wird gebeten, alle Möglichkeiten einer energetischen optimierten Bauausführung zu nutzen. Dies wurde zugesagt.

In Bezug auf den Zeitplan sei eine möglichst schnelle Umsetzung des Projekts angestrebt, da für das Grundstück ein Reservierungsvertrag nur bis Ende 2022 bestehe und bis zum Auslaufen des Vertrages ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen werden müsse. Zudem müsse die Stampfgasse, in der noch einige BRK-Einheiten untergebracht sind, zeitnah geräumt werden. Hier wird die Gemeinde gebeten, über eine Verlängerung des Mietvertrages bis Ende 2023 nachzudenken.

Herr Bgm. Kögel stellt ergänzend klar, dass eine gemeinsame Zufahrt zum Wertstoffhof und zum neu geplanten BRK-Kombigebäude nicht funktionieren wird, sondern dass die Zufahrten getrennt voneinander geplant werden müssen. 

Beschluss

  1.   Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ und zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich nördlich der Ulrich-Haid-Straße vorzubereiten. 


  1.   Im Falle einer Realisierung des Bauvorhabens BRK-Kombigebäude Seefeld stimmt die Gemeinde Seefeld einer einmaligen Beteiligung in Höhe von 30.000,- € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:53 Uhr