Baugrundstück:
- Fl.Nr.184, Hdf.
- Größe 820 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauBG
- Antrag auf Vorbescheid 34/2020
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Anhebung des Dachstuhls um 0,93 m zur Schaffung einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss vor. Die Dachneigung bleibt unverändert bei 24 Grad. Zusammen mit der erforderlichen Anpassung des Treppenhauses ergeben sich straßenabgewandte Wandhöhen von max. 8,08 m und straßenseitige Wandhöhen von max. 7,36 m. Die Firsthöhe beträgt je nach Gebäudeseite bezogen auf den bestehenden Geländeverlauf zwischen 10,36 m und 9,64 m.
- Im Erdgeschoss entsteht ein eingeschossiger Anbau in den Abmessungen 9,00 m x 4,15 m mit einer Wandhöhe von 4,01 m entstehen.
- Errichtung eines Carports an der nordwestlichen Grundstücksgrenze. Kombiniert zwei Stellplätze und Gartenhaus. Abmessungen 9,00 m x 5,20 m. GR 46,8 m².
- Außentreppe an der Nordwestseite zur Schaffung eines direkten Zugangs aus dem neuen OG in den Garten.
- Zwei Stellplätze im neuen Carport, drei offene Stellplätze, Zufahrt gemeinsam mit Carport an der Nordseite des Grundstücks.
Beurteilung des Bauvorhabens:
- Wandhöhen und Firsthöhe aus dem Vorbescheid sind bis auf wenige Zentimeter eingehalten.
- Die Grundfläche des Anbaus ist um 0,87 m² geringfügig größer. Durch die Errichtung einer Dachterrasse auf dem Anbau beträgt die Wandhöhe max. 0,98 m mehr, im Vergleich zum Vorbescheid.
- Carport und Gartenhaus mit 46,8 m² und einer mittleren Wandhöhe 2,905 m genehmigungsfähig.
- Außentreppe hält die Abstandsflächen ein.
Anlagen:
- Eingabepläne