Bauantrag zur Aufstockung und zum Anbau an ein Mehrfamilienhaus u.a.; Bauort: Fl.Nr.184, Alte Hauptstraße 68 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.73/2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 19.01.2021 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

-        Fl.Nr.184, Hdf.
-        Größe 820 m²        

Planungsrechtliche Grundlage:

-        § 34 BauBG
-        Antrag auf Vorbescheid 34/2020

Beschreibung des Bauvorhabens:

-        Anhebung des Dachstuhls um 0,93 m zur Schaffung einer dritten Wohneinheit im Dachgeschoss vor. Die Dachneigung bleibt unverändert bei 24 Grad. Zusammen mit der erforderlichen Anpassung des Treppenhauses ergeben sich straßenabgewandte Wandhöhen von max. 8,08 m und straßenseitige Wandhöhen von max. 7,36 m. Die Firsthöhe beträgt je nach Gebäudeseite bezogen auf den bestehenden Geländeverlauf zwischen 10,36 m und 9,64 m.
-        Im Erdgeschoss entsteht ein eingeschossiger Anbau in den Abmessungen 9,00 m x 4,15 m mit einer Wandhöhe von 4,01 m entstehen.
-        Errichtung eines Carports an der nordwestlichen Grundstücksgrenze. Kombiniert zwei Stellplätze und Gartenhaus. Abmessungen 9,00 m x 5,20 m. GR 46,8 m².
-        Außentreppe an der Nordwestseite zur Schaffung eines direkten Zugangs aus dem neuen OG in den Garten.
-        Zwei Stellplätze im neuen Carport, drei offene Stellplätze, Zufahrt gemeinsam mit Carport an der Nordseite des Grundstücks.



Beurteilung des Bauvorhabens:

-        Wandhöhen und Firsthöhe aus dem Vorbescheid sind bis auf wenige Zentimeter eingehalten.
-        Die Grundfläche des Anbaus ist um 0,87 m² geringfügig größer. Durch die Errichtung einer Dachterrasse auf dem Anbau beträgt die Wandhöhe max. 0,98 m mehr, im Vergleich zum Vorbescheid.
-        Carport und Gartenhaus mit 46,8 m² und einer mittleren Wandhöhe 2,905 m genehmigungsfähig.
-        Außentreppe hält die Abstandsflächen ein.


Anlagen:
- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantragt in der Fassung vom 30.11.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantragt in der Fassung vom 30.11.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.02.2021 09:00 Uhr