Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.83/7, Gemarkung Hechendorf
- Größe 694 m², unbebaut
Planungsrechtliche Grundlage:
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Abmessungen 12,99 m x 9,49 m, Bebauung mit KG, EG, OG, D (2 Vollgeschosse)
- Wandhöhe im Mittel 5,7 m, maximal 6,17 m; Firsthöhe 7,70 m
- Untergeordnete Abgrabung mit 4,30 m, abgeböscht; Tiefe 1,70 m -1,90 m
- Symmetrisches Satteldach 20 Grad, ohne Dachaufbauten
- Doppelgarage mit 2 Stellplätze
Baurechtliche Beurteilung:
- Der Bauantrag wurde bereits in der Sitzung 24.11.2020 behandelt. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Grund war, dass sich die Wandhöhe nicht einfügte, weil die Abgrabung mit 5,50 m Breite nicht untergeordnet war. Sie war größer als 1/3 = 4,333 m der Gebäudeseite; dadurch entstand im Lichtgraben eine eigenständige Wandhöhe zwischen 7,40 m und 7,60 m (5,70 + 1,70 bzw. 1,90). Diese Wandhöhe fügte sich nach § 34 BauGB nicht mehr ein. Referenzobjekte wurden zuletzt mit 5,87m bzw. 5,96 m Wandhöhe genehmigt. Weiterhin existiert ein Altbestand mit im Mittel 6,00 bis 6,30 m Wandhöhe.
Im nun vorgelegten Bauantrag ist die Abgrabung verkleinert worden auf 4,30 m. Damit ist sie untergeordnet und löst keine selbstständige Wandhöhe aus.
Es werden 3 Stellplätze errichtet. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind damit erfüllt. Ausweislich der vorhandenen Wohnflächenberechnung entstehen zwei Wohneinheiten mit 90, 03 m² und 98,03 Wohnfläche. Nach der Stellplatzverordnung der Gemeinde Seefeld sind je Wohneinheit bei vorbezeichneter Größe 1,5 Stellplätze, mithin zusammen 3 Stellplätze nachzuweisen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Beantrag in der Fassung vom 01.12.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Beantrag in der Fassung vom 01.12.2020 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.02.2021 09:00 Uhr