Bauantrag zur Erweiterung eines Lagergebäudes für ein Notstromaggregat mit Zusatztank; Bauort: Fl.Nr.444, Osterfeld, in Unering; Bauantrag-Nr.20/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 20.04.2021 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.444, Gemarkung Unering
       - 6.865 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 35 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Erweiterung bzw. Anbau an ein bestehendes Lagergebäude zur Unterbringung eines ortsfesten und eines mobilen Notstromaggregats mit einem Zusatztank.
- Anbau: 6,48 m x 8,75 m, eingeschossig, Satteldach in höhengleicher in Verlängerung der Firstlinie des Bestandsgebäudes; mit Tankraum und Raum für Notstromaggregat; ein Sektionaltor.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Nach § 35 Abs. 1, Nr.3 BauGB ist das Vorhaben im Außenbereich zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft dient.

Anlagen:

- Lageplan
-Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.03.2021 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.03.2021 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.05.2021 11:23 Uhr