Baugrundstück:
- Fl.Nr.872/12Hechendorf
- Größe 1.521 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB in Verbindung mit dem Bebauungsplan Beermahd Nord
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Garage: errichtet unmittelbar an der Nachbargrenze zu Fl.Nr.872/13; Wandhöhe bergseitig 3,00 m bezogen auf die herzustellende Zufahrt und talseitig 3,80 m; unterkellert
- Gartenpavillon: Rundbau mit 1,50 m Abstand zur Nachbargrenze Fl.Nr.872/13; Höhe ca. 2,40 m
Baurechtliche Beurteilung:
- Baugenehmigung erteilt mit Bescheid vom Landratsamt Starnberg vom 18.05.2015; genehmigt wurde:
- Garage: an der Nachbargrenze zu Fl.Nr.872/13; Wandhöhe bergseitig 2,15 m und talseitig 3,85 m; unterkellert
-Gartenpavillon: Rundbau mit 3,80 m Abstand zur Nachbargrenze Fl.Nr.872/13; Wandhöhe ca. 2.50 m
- aufgrund einer Nachbarbeschwerde wurde die Garage von der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Starnberg als planabweichend errichtet beanstandet.
- nunmehr Vorlage zur Nachgenehmigung der Garage mit Fahrradabstellraum und Lagerraum und des Gartenpavillons:
- Garage: durch die höhere Wandhöhe bergseitig 3,00 m kann die Abstandsfläche für die Grenzgargage nach Art.6 Abs. 7 BayBO nicht eingehalten werden; nach Art.6 Abs. 7 BayBO kann eine Garage an der Grenze ohne eigne Abstandsfläche nur errichtet werden, wenn die mittlere Wandhöhe von 3,00 m nicht überschritten ist; vorliegend beträgt die mittlere Wandhöhe 3,40 m.
- Gartenpavillon: durch die Verschiebung des Standortes um 2,30 m näher an die Grundstücksgrenze ist der Mindestabstand von 3,00 m nicht eingehalten; die teiloffene Gestaltung mittels zwei Stützen und einem Wandelement von ca. 1,80 m Länge ist baurechtlich als fiktive Außenwand zu werten und löst die Problematik der zu geringen Abstandsfläche nicht.
- die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten
- Fazit: Garage und Gartenpavillon sind bauplanungsrechtlich zulässig, weil aber die Abstandsflächen nicht eingehalten sind, bauordnungsrechtlich unzulässig; das Einvernehmen kann aber nur aus Gründen des Bauplanungsrechts versagt werden
Anlagen:
- Luftbild/Lageplan
- Eingabepläne zum Bauantrag 003/2021
- Anschreiben Bauherr
- Eingabepläne aus Baugenehmigung vom 18.05.2015