Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nrn. 965/47, 965/51, 965/52, Ludwig-Thoma-Straße 14 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 24/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.05.2021 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

 Baugrundstück:

-  Fl.Nr.965/47, 965/51 und 965/52 mit einer Größe von zusammen 847 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

       - Errichtung eines Doppelhauses mit einem Carport und 3 offenen Stellplätzen
       - Abmessungen15,94 m x 10,99 m mit einer Bebauung KG, EG, DG 82 Vollgeschosse)
       - GR 1: 190,30 m² (GRZ 1 = 0,22); GR 2: 24,50 m² (GRZ 2=0,25)
       - Wandhöhe 6,00 bis 6,20 m bergseitig, talseitig 6,95 bis 7,15 m
       - Satteldach 20 Grad

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein

Sonstiges:

- Baumschutz: Die Sumpfzypresse bleibt erhalten; nach Begutachtung durch Herrn Ehrhardt von der Unteren Naturschutzbehörde darf der Wurzelbereich von 7,00 m nicht mit Gebäuden (Ausnahme Carport mit Punktfundamenten) überbaut werden. Für den Tulpenbaum, der in der Einfahrt stand und entfernt werden musste, ist eine entsprechende Ersatzpflanzung angeordnet; zusätzlich sollen Obstbäume gepflanzt werden.

Anlagen:

- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.04.2021 wird nach § 34 BauBG befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 26.04.2021 wird nach § 34 BauBG befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.06.2021 10:16 Uhr