Bauantrag zu Errichtung eines Einfamilienhauses mit drei Einzelgaragen; Bauort Fl.Nr.108/1, Reisbichlweg 7 in Unering; Bauantrag-Nr.33/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 15.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.108/1 (neu gebildet durch FN 253 01) Unering
- Größe 763 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau eines Einfamilienhauses in den Abmessungen 10,49 m x 13,99 m in einer Bebauung KG, EG, OG (2 Vollgeschosse); GR 1: 146,76 m² (GRZ 1: 0,149); GR 2: 379,32 m² (GRZ 2: 0,49); GF 293,52 (GFZ: 0,38); Wandhöhe max. 6,47 bezogen auf das geplante Gelände; symmetrisches Satteldach mit 22 Grad Dachneigung; Firsthöhe 8,09 m; graue Dacheindeckung; drei Stellplätze neu; Feuerwehraufstellfläche 12,50 m x 7,98 m Nachbarunterschriften liegen vor
- drei Einzelgaragen: 10,44 m x 8,00 m
- Dienstbarkeit liegt in beglaubigter Abschrift vor (Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht)
-Nachbarunterschriften liegen vor
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein.
Anlagen:
- Lageplan aus FN 253 01
- Eingabeplane zum Bauantrag
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 08.03.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 08.03.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.07.2021 11:29 Uhr