Baugrundstück:
- Fl.Nr.93/3, Hechendorf.
- Größe: 1.145 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
1.Bauantrag:
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Einfamilienhaus in den Abmessungen 8,91 x 10,16 m.
- Bebauung UG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- Wandhöhe straßenseitig (Talseite) 7,07, mit Abgrabung 9,47 m auf 3,38 m = 1/3 Gebäudebreite; gartenseitig (Bergseite) 6,72 m
- Firsthöhe 9,47 m
- Flachdach
- zwei offene Stellplätze
Beurteilung des Bauvorhabens:
- Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Abgrabung von 9,47 m ist untergeordnet. Die Wandhöhe von 7,07 m fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.
Anlagen:
-Eingäbepläne
- Beschlussvorlage 19.01.2021
-Eingabepläne zu BA-Sitzung 19.01.2021
2. Bauantrag:
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Einfamilienhaus in den Abmessungen 8,91 x 10,16 m.
- Bebauung UG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- Wandhöhe straßenseitig (Talseite) 7,07, mit Abgrabung 9,47 m auf 4,38 m = 1/3 Gebäudebreite; gartenseitig (Bergseite) 6,72 m
- Firsthöhe 9,47 m
- Flachdach
- zwei offene Stellplätze
Beurteilung des Bauvorhabens:
- Bauvorhaben fügt sich nicht nach § 34 BauGB ein.
- Abgrabung von 9,47 m ist nicht untergeordnet. Der genehmigte Plan des Nachbarn Fl.Nr.93/4 (Az.: 40-B-2004-795-14) weist eine Abgrabung von 1,70 m Breite auf, daran schließt sich eine Fensterfront mit 3,25 m Breite an, die aber nicht bis zum Boden reicht, sondern bis zu den Fenstern angeschüttet ist. In der Realität liegen die Fenster komplett mit der zugehörigen Wand frei (vgl. Fotos in Anlage).
Anlagen:
- Eingäbepläne
- Anschreiben Antragsteller vom 12.05.2021
- Fotos
-Eingabeplan:Az.:40-B-2004-795-14