Bauantrag zur Errichtung einer Bergehalle; Bauort: Fl.Nr.212, Nähe Dellinger Weg in Meiling, Bauantrag-Nr.56/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 14.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.212, Meiling
- derzeit bebaut mit Fahrsilo, welches mit der Bergehalle überbaut werden soll. Die Halle dient der Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 35 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Abmessungen 22.56 m x 12,80 m
- GR 287,49 m²
- 2 Sektionaltore
- Wandhöhe max. 5,09 m
- Satteldach 18 Grad Dachneigung
- Abstandsflächen eingehalten
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben zulässig, vorbehaltlich der Zustimmung des AELF (Amt für Landwirtschaft) in Weilheim
Anlagen:
- Luftbild
- Eingabeplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 09.08.2021 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 09.08.2021 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2021 10:18 Uhr