Bauantrag zur Errichtung einer Bergehalle; Bauort: Fl.Nr.212, Nähe Dellinger Weg in Meiling, Bauantrag-Nr.56/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.09.2021 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.212, Meiling
       - derzeit bebaut mit Fahrsilo, welches mit der Bergehalle überbaut werden soll. Die Halle dient der Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 35 BauGB 

Beschreibung des Bauvorhabens:

       - Abmessungen 22.56 m x 12,80 m
       - GR 287,49 m²
       - 2 Sektionaltore
       - Wandhöhe max. 5,09 m
       - Satteldach 18 Grad Dachneigung
       - Abstandsflächen eingehalten 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

-  Das Bauvorhaben ist nach § 35 BauGB als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben zulässig, vorbehaltlich der Zustimmung des AELF (Amt für Landwirtschaft) in Weilheim

Anlagen:

- Luftbild
- Eingabeplan 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 09.08.2021 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 09.08.2021 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 10:18 Uhr