Bauantrag zum Umbau des Dachgeschosses eines bestehenden Einfamilienhaus; Bauort: Fl.Nr. 6/1, Pointweg 7a in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 67/2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.11.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.6/1 in Hechendorf (1.230 m²)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB in Verbindung mit dem einfachen (nicht qualifizierten B-Plan „Hager“)

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Umbau des bestehenden Einfamilienhauses im Dachgeschoss. Erhöhung, Firstdrehung PV- Anlage, aufgeständerter Balkon südseitig, Eingangsüberdachung nordseitig.
-  Gebäudeabmessungen im Grundriss gleichbleibend mit Bestand.; hinzukommen der angebaute Vordachbereich bergseitig und der Balkon talseitig; die Bauteile werden fest mit dem Bestandsbaukörper verbunden und sind daher zu berücksichtigen bei den Abmessungen; neue Abmessungen 17,20 m x 10, 78 m; teilweise über die Baugrenze hinaus; Antrag auf Befreiung § 31Abs.2 BauGB wurde gestellt.
-Veränderung der Wandhöhe bergseitig auf 5,425 m und talseitig auf 8,195 m; 

Baurechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB. Mit den benachbarten Wohnhäusern Pointweg 9 und 11 bestehen bereits Gebäude mit ähnlichen Abmessungen, auch hinsichtlich der Anbauten Balkon und Eingangsüberdachung. 
- Referenzobjekt für das „Einfügen“ nach § 34 BauGB ist Fl.Nr.6/4, Pointweg 11: Wandhöhe vom max. 8,00 m talseitig, damit Überschreitung der Wandhöhe beim Referenzobjekt um 0,195 m; nach herrschender Rechtsprechung fügt sich das Bauvorhaben damit ein, weil es bei der angegebenen Überschreitung noch nicht als Fremdkörper in der bestehenden Bebauung wirkt.
- Der Antrag auf Befreiung ist aufgrund der abweichenden Stellung des Bestandsgebäudes- abweichend vom B-Plan- notwendig und gerechtfertigt. Das Bestandsgebäude erfüllt schon in keinster Weise mehr die Vorgaben des B-Plans aus dem Jahre 1958.
- PV-Anlage, Holzlamellenfassade und Firstrichtung sind nicht in die Betrachtung § 34 BauGB einzubeziehen.

Anlagen:
- Lageplan
-Eingabepläne
-Antrag auf Befreiung

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.10.2021 wird befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 abs.2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.10.2021 wird befürwortet.

Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 abs.2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.12.2021 11:06 Uhr