Tektur Sanierung u. Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr. 257/4, Aubachstraße 24 in Seefeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.257/4 in Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- B-Plan Ortsmitte Teil Nord in Seefeld
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Tektur zur Baugenehmigung des Landratsamtes Starnberg vom 11.02.2021
- hier: Änderung des Eingangsbereichs: Anbau eines Windfangs und Abweichung vom genehmigten Gelände.
- Windfang: Abmessungen 2,00 m x3,40 m mit ca. 6,22 m² Grundfläche, Höhe 3,07 m (Angabe aus Schnitt: 2,25 +0,09+0,73), Abstandsflächen eingehalten.
- Absenkung des genehmigten Geländes für den Zugangsbereich um 0,73 m; aber keine Erhöhung der Wandhöhe, weil das festgesetzte Gelände von 558,10 ÜNN am Gebäude selbst bestehen bleibt.
Baurechtliche Beurteilung:
- Es liegt keine Abweichung von den Festsetzungen des B-Plans hinsichtlich der Wandhöhe vor (6,00 m).
- die Befreiung aus dem Bescheid des Landratsamts vom 11.02.2021 (Az. 40-B-2020-743-14), die den unteren Bezugspunkt für die Wandhöhe im Gelände auf 558,10 ÜNN festsetzt wird nicht tangiert.
Anlagen:
- Eingabeplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung 06.08.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung 06.08.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2021 11:06 Uhr