Tektur zum Neubau eines Wohnhauses mit 10 Wohneinheiten; Bauort: Fl.Nr. 79 u.a., Stampfgasse 1 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 66/2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.11.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.79 u.a. in Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Gegenstand der Tektur sind:
1.
Die Schleuse zwischen Tiefgarage und Treppenhaus wurde um 2,50 m Richtung Osten verschoben, so dass sie nun direkt ins Treppenhaus führt. (Grundrissänderung)
2.
Der Technikraum wurde von 10,80 m² auf 14,40 m² vergrößert. Dadurch erhöht sich die GR 1 geringfügig um 3,6 m². (GR-Erhöhung)
3.
Die östliche Tiefgaragenwand wurde rechtwinkelig gestaltet. (geringfügige GR- Erhöhung und Grundrissänderung)
4.
Der Hausanschlussraum wurde vergrößert von 2,50 m² auf 5,86 m². (geringfügige GR- Erhöhung und Grundrissänderung)
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich auch mit den geringfügigen Änderungen in Grundriss und geringfügigen Erhöhungen bei der GR 1 nach § 34 BauGB noch ein.
Anlagen:
- Eingabeplan Grundriss Untergeschoss Tektur
- Eingabeplan Grundriss Untergeschoss Baugenehmigung v 14.08.2020 (Az.:40-B-2018-363-14
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag (Tektur zu 40-B-2018-363-14) in der Fassung vom 10.2021 wird nach § 34 befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag (Tektur zu 40-B-2018-363-14) in der Fassung vom 10.2021 wird nach § 34 befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.12.2021 11:06 Uhr