Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.01.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der BRK-Kreisverband möchte an der Ulrich-Haid-Straße auf einer Fläche zwischen Wertstoffhof und Asylunterkünften ein neues BRK-Gebäude verwirklichen, um dort die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“), ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes für den Landkreis sowie die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) Nord unterbringen zu können. Zudem sollen nach Möglichkeit Dienstwohnungen für BRK-Personal mit in das Gebäude untergebracht werden.

Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der BRK-Kreisverband Starnberg hat folglich einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bei der Gemeinde eingereicht (siehe Anlage). Parallel hierzu muss der Flächennutzungsplan angepasst werden (10. Änderung).

Das Projekt wurde in der letzten Gemeinderatssitzung am 23.11.2021 vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zugestimmt. Hierfür ist ein entsprechender Aufstellungsbeschluss zu fassen und bekanntzumachen. 

Der Form wegen sollte zuvor das ursprüngliche Bebauungsplanverfahren aus dem Jahr 2014, welches noch eine reine Rettungswache in diesem Bereich vorsah, eingestellt werden. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ umfasst jeweils eine Teilfläche der Grundstücke Flur Nrn. 287 und 289 sowie eine Teilfläche der Ulrich-Haid-Straße (Flur Nr. 275/5). Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines Sondergebietes vorgesehen.   

Beschluss

1.         Das mit Aufstellungsbeschluss vom 15.07.2014 eingeleitete Bebauungsplanverfahren „BRK Rettungswache“ wird eingestellt. 

2.         Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ für eine Teilfläche der Grundstücke Flur Nrn. 275/5, 287, 289 und 293, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld (siehe Anlage). 

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:54 Uhr