Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 3"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 19.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Im Rahmen einer städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße aus dem Jahr 2015 wurde empfohlen, die teilweise nicht mehr vollziehbaren, lückenhaften und veralteten Bebauungsplansatzungen aus den 1970er Jahren abschnittsweise durch neue Bebauungspläne zu ersetzen. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation, den heutigen baulichen Anforderungen und modernen städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Nachdem die Teilbereiche 1 und 2 bereits überplant wurden, soll nun auch der letzte Teilbereich 3 eine neue Bebauungsplansatzung erhalten.

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt. 

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Sitzungsverlauf

Auf die Frage, wie mit den vorhandenen Abweichungen der Dachneigung gegenüber den neuen Festsetzungen umgegangen wird, teilt die Verwaltung folgendes mit:  
Es handelt sich lediglich um zwei Anwesen, deren Dachneigung abweicht. Diese haben zunächst Bestandsschutz, wenn aber ein Umbau erfolgt, muss angepasst werden.

Warum das Grundstück gegenüber dem Martin-Luther-Haus aus dem Umgriff herausgenommen ist, begründet die Verwaltung mit der Tatsache, dass dieses Bestandteil des angrenzenden Bebauungsplanes ist.

Anschließend wird noch über die Möglichkeit PV-Anlagen mittels Aufständerung auch auf den Garagen und Carports möglich zu machen, diskutiert. Es erfolgt eine Abwägung, ob der Ökologie (Dachbegrünung) und dem Städtebau/Ortsbild oder dem Klimaschutz (Nachhaltigkeit durch erneuerbare Energie) das höhere Gewicht eingeräumt werden soll. Letztlich setzt sich der Klimaschutz durch. Die Festsetzungen wird entsprechend anpasst.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ in der Fassung vom 15.02.2022 unter Einbeziehung der aufgeständerten PV-Anlagen auf Garagen und Carports.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 10:56 Uhr