1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.02.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der bislang unbebauten Freiflächen im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lässt an dieser Stelle keine städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Bebauung zu. Daher soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes ein neues Bebauungskonzept planungsrechtlich gesichert werden, welches den Anforderungen an eine moderne klimafreundliche Bebauung Rechnung tragen kann und eine verträgliche Nachverdichtung und Einfügung in die bauliche Umgebung garantieren soll. Zugleich soll der erhaltenswerte Baumbestand geschützt werden.
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt.
Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Sitzungsverlauf
Der aktuelle Bebauungsplanentwurf sowie das zugrundeliegende Bebauungskonzept werden von der Verwaltung vorgestellt. Anschließend werden einige Detaifragen geklärt.
Da die Unterlagen nur relativ kurzfristig im Ratsinformationssystem bereitgestellt werden konnten, wird von Gemeinderätin Senft der Antrag gestellt, die Beschlussfassung auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen. Der Bebauungsplanentwurf soll bei einer Vertagung dann auch vom beauftragten Planungsbüro nochmals erläutert werden.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
Datenstand vom 17.10.2022 10:56 Uhr